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Mietkaution Anlegen

Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es? Teil 4

Mietkaution anlegen: Der Vermieter kann bis zu drei Kaltmieten als Kaution verlangen. Neben der Kautionszahlung in Bar, gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten. Mieter und Vermieter können sich gemeinsam auf eine andere Form der Mietkaution einigen. Nur eins muss der Vermieter beachten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Mietkaution anlegen Teil 1 finden Sie hier

Mietkaution anlegen Teil 2 finden Sie hier

Mietkaution anlegen Teil 3 finden Sie hier

Mietkaution anlegen: Besonderheiten bei Gewerbeimmobilien

Bei Gewerbevermietungen sind die Regelungen zur Anlage der Mietkaution nicht derart restriktiv wie bei Wohnimmobilien. Denn hier gelten nur die allgemeinen Mietrechtsgesetzte des BGB und nicht die speziellen Regelungen für die des Wohnraummietrechts, insbesondere gilt § 551 des BGB nicht. Gerade §551 BGB regelt die Begrenzung und die insolvenzsichere Anlage der Kaution für Wohnraum, wie bereits zuvor ausgeführt. Die Folge ist nun, dass der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen. Anders als bei Wohnraummietverhältnissen hat der Vermieter bei Gewerbemietverhältnissen daher auch keine Vermögensbetreuungspflicht. Sofern nur die Zahlung einer Kaution, nicht aber die Art der Anlage im Gewerbemietvertrag vereinbart wurde, ist der Vermieter nicht verpflichtet, die Kaution treuhänderisch anzulegen. Dies stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Strafurteil, bei dem es um Untreue ging, fest. (Az.: 5 StR 354/07) Es gilt somit bei Gewerbemietverträgen das Prinzip der Vertragsfreiheit. Es kann somit auch eine höhere Kaution als die drei Monatsmieten verlangt werden. Eine gesetzliche Einschränkung über die Höhe gibt es nicht.

Mietkaution anlegen: Fazit

Am beliebtesten nach wie vor bei Vermietern die Barkaution. Das hat einen einfachen Grund: Vermieter kommen, wenn Ansprüche bestehen, schnell und unbürokratisch an das Geld. Zudem ist der Verwaltungsaufwand im Gegensatz zu anderen Anlageformen geringer. Andere Anlageformen wie die Kautionsbürgschaft werden jedoch immer öfters akzeptiert, gerade von Vermietern, die sich bereits mit dem Thema und der Abwicklung im Schadensfalle auseinandergesetzt haben.
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Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es? Teil 4