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Mietkaution Anlegen

Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es? Teil 2

Mietkaution anlegen: Der Vermieter kann bis zu drei Kaltmieten als Kaution verlangen. Neben der Kautionszahlung in Bar, gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten. Mieter und Vermieter können sich gemeinsam auf eine andere Form der Mietkaution einigen. Nur eins muss der Vermieter beachten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Mietkaution anlegen Teil 1 finden Sie hier

Mietkaution anlegen Teil 3 finden Sie hier

Mietkaution anlegen: Als Barkaution

Die Barkaution muss nicht zwingend in Bar überreicht werden. Tatsächlich ist der häufigste Fall die Überweisung auf ein vom Vermieter zu benennendes Konto. Wird doch Bargeld überreicht, so wird dies per Beleg quittiert, um alle Missverständnisse zuvor auszuräumen. Wichtig bei der Überweisung ist, dass das Geld direkt oder umgehend auf ein Treuhandkonto überwiesen wird, da der Vermieter es getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten muss. Zudem muss der Vermieter sicherstellen, dass das Konto üblich verzinst wird. Hier genügt es, wenn der Zinssatz sich in der marktumfeldüblichen Spanne befindet.

Mietkaution anlegen: Verpfändbares Sparbuch

Oder auch das Mietkautionssparbuch genannt. Hier zahlt der Mieter den Kautionsbetrag auf ein auf seinen Namen lautendes Sparbuch ein und verpfändet es an den Vermieter. Im Schadensfalle hat der Vermieter dann Zugriff auf das Kautinsgeld

Mietkaution anlegen: Weitere sichere Anlageformen

Die vorgenannte Verpfändung funktioniert auch mit Tagesgeldkonten, Wertpapierdepots oder Bausparverträgen, jedoch sind diese eher selten. Gerade ein Wertpapierdepot dürfte von vielen Vermietern je nach Art der deponierten Wertpapiere aufgrund von Kursschwankungen nicht akzeptiert werden. Denn z.B. bei Aktion ist nicht sichergestellt, dass der Kautionsbetrag sich nicht deutlich reduziert.

Mietkaution anlegen: Spekulative Anlageformen

In BGB §551 steht, es können auch andere Anlageformen vereinbart werden. Ist man sich einig, kann auch an Aktienfond etc. möglich, mit den zuvor genannten Nachteilen.

Mietkaution anlegen: Alternativen zur Mietkaution

Anstelle von einer Mietkaution kann auch eine Bürgschaft vereinbart werden. Hier können Verwandte, Freunde oder auch die Bank Bürgen sein. Weiter gibt es die sog. Kautionsbürgschaft bzw. den Kautionsschutzbrief, den man gegen Zahlung einer Gebühr bei diversen Firmen abschließen kann.
Lesen Sie im Teil 3, der in den kommenden Tagen erscheinen wird, welche unzulässigen oder sogar strafbaren Anlageformen es gibt.

Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es? Teil 2