Zum Inhalt springen

Allgemeine Begriffe:

  1. Immobilien: Liegenschaften oder Gebäude, die als Eigentum erworben, verkauft oder vermietet werden können.
  2. Grundstück: Ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der bebaut oder unbebaut sein kann.
  3. Eigentum: Das Recht, über eine Immobilie oder ein Grundstück zu verfügen.
  4. Liegenschaft: Ein Synonym für Immobilie, häufig im rechtlichen Kontext verwendet.
  5. Flurstück: Eine genau abgegrenzte Parzelle Land im Liegenschaftskataster.
  6. Liegenschaftskataster: Ein öffentliches Verzeichnis, das Grundstücke und deren Eigentümer erfasst.
  7. Verkehrswert: Der Marktwert einer Immobilie, der durch Angebot und Nachfrage bestimmt wird.
  8. Sachwert: Der Wert einer Immobilie, der sich aus den Baukosten und dem Bodenwert ergibt.
  9. Beleihungswert: Der Wert einer Immobilie, den ein Kreditgeber für die Finanzierung ansetzt.
  10. Verkehrswertgutachten: Ein Gutachten zur Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie.

Verkauf und Kauf:

  1. Kaufvertrag: Ein Vertrag, der den Verkauf und Kauf einer Immobilie regelt.
  2. Kaufpreis: Der vereinbarte Preis, den der Käufer für die Immobilie zahlt.
  3. Kaufnebenkosten: Kosten, die beim Immobilienkauf zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, z.B. Notargebühren und Grunderwerbsteuer.
  4. Notar: Ein unabhängiger Jurist, der den Kaufvertrag beglaubigt und im Grundbuch vermerkt.
  5. Notargebühren: Gebühren, die für die Beurkundung des Kaufvertrags durch den Notar anfallen.
  6. Vorvertrag: Ein rechtlich bindender Vorvertrag, der vor dem endgültigen Kaufvertrag geschlossen wird.
  7. Rücktrittsrecht: Das Recht, unter bestimmten Bedingungen vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  8. Vorkaufsrecht: Ein Recht, das einer Person die Möglichkeit gibt, eine Immobilie vor anderen Käufern zu erwerben.
  9. Auflassung: Der rechtliche Akt der Eigentumsübertragung einer Immobilie.
  10. Auflassungsvormerkung: Eine Eintragung im Grundbuch, die den Käufer vor Änderungen des Eigentums schützt.
  11. Grunderwerbsteuer: Eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien anfällt.
  12. Maklerprovision: Die Vergütung, die ein Immobilienmakler für seine Vermittlungsdienste erhält.
  13. Maklercourtage: Ein anderer Begriff für Maklerprovision.
  14. Vermarktungsstrategie: Der Plan, wie eine Immobilie bestmöglich verkauft oder vermietet wird.
  15. Exposé: Ein schriftliches Dokument, das eine Immobilie für potenzielle Käufer beschreibt.
  16. Besichtigung: Der Termin, bei dem potenzielle Käufer die Immobilie persönlich ansehen können.
  17. Verhandlungen: Gespräche zwischen Käufer und Verkäufer zur Festlegung der Bedingungen des Immobilienverkaufs.
  18. Kaufpreiszahlung: Die Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer, in der Regel über ein Notaranderkonto.
  19. Übergabetermin: Der Termin, an dem die Immobilie offiziell an den Käufer übergeben wird.
  20. Übergabeprotokoll: Ein Dokument, das den Zustand der Immobilie bei der Übergabe festhält.

Finanzierung:

  1. Baufinanzierung: Ein Kredit, der speziell zur Finanzierung eines Hausbaus oder -kaufs verwendet wird.
  2. Hypothek: Ein Grundpfandrecht, das der Kreditgeber zur Absicherung des Darlehens auf die Immobilie einträgt.
  3. Grundschuld: Eine Form der Kreditsicherung, bei der die Immobilie als Sicherheit dient.
  4. Sicherungsgrundschuld: Eine Grundschuld, die zur Sicherung eines bestimmten Kredits eingetragen wird.
  5. Annuitätendarlehen: Ein Darlehen mit festen monatlichen Raten, die aus Zins- und Tilgungsanteil bestehen.
  6. Tilgungsplan: Ein Plan, der die Rückzahlung eines Darlehens über einen bestimmten Zeitraum festlegt.
  7. Zinsbindung: Der Zeitraum, in dem der Zinssatz eines Darlehens unverändert bleibt.
  8. Zinsfestschreibung: Die Vereinbarung eines festen Zinssatzes über eine bestimmte Laufzeit.
  9. Zinsänderungsrisiko: Das Risiko, dass sich der Zinssatz nach Ablauf der Zinsbindung ändert.
  10. Eigenkapital: Das Kapital, das der Käufer ohne Fremdfinanzierung in den Immobilienkauf einbringt.
  11. Fremdkapital: Geld, das von Dritten (meist Banken) zur Finanzierung eines Immobilienkaufs geliehen wird.
  12. Finanzierungslücke: Die Differenz zwischen den gesamten Anschaffungskosten und dem verfügbaren Kapital.
  13. Bonität: Die Kreditwürdigkeit des Käufers, die seine Fähigkeit zur Rückzahlung eines Darlehens bewertet.
  14. Kreditwürdigkeitsprüfung: Die Prüfung der finanziellen Situation eines Käufers, bevor ein Darlehen gewährt wird.
  15. Forward-Darlehen: Ein Darlehen, das zu einem späteren Zeitpunkt zu einem bereits festgelegten Zinssatz abgeschlossen wird.
  16. Nachrangdarlehen: Ein Darlehen, das im Falle eines Zahlungsausfalls nachrangig bedient wird.
  17. Zwischenfinanzierung: Eine kurzfristige Finanzierungslösung, um einen Zeitraum bis zur endgültigen Finanzierung zu überbrücken.
  18. Bausparvertrag: Ein Vertrag zur Ansparung von Kapital für den späteren Bau oder Kauf einer Immobilie.
  19. Tilgungsfreies Darlehen: Ein Darlehen, bei dem in den ersten Jahren nur Zinsen gezahlt werden, die Tilgung erfolgt später.
  20. Finanzierungszusage: Die schriftliche Bestätigung einer Bank, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen.

Rechtliche Aspekte:

  1. Grundbuch: Ein öffentliches Register, in dem die Eigentumsverhältnisse und Belastungen von Grundstücken festgehalten werden.
  2. Grundbuchauszug: Eine Kopie der im Grundbuch eingetragenen Informationen zu einem bestimmten Grundstück.
  3. Abteilung I (Grundbuch): Abschnitt des Grundbuchs, der die Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks festhält.
  4. Abteilung II (Grundbuch): Abschnitt des Grundbuchs, der Belastungen, wie z.B. Wegerechte oder Grunddienstbarkeiten, verzeichnet.
  5. Abteilung III (Grundbuch): Abschnitt des Grundbuchs, in dem Grundpfandrechte wie Hypotheken oder Grundschulden eingetragen werden.
  6. Belastung: Rechte Dritter an einem Grundstück, die im Grundbuch eingetragen sind, z.B. Hypotheken oder Dienstbarkeiten.
  7. Dienstbarkeit: Das Recht, ein fremdes Grundstück in bestimmter Weise zu nutzen, z.B. ein Wegerecht.
  8. Baulast: Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte Nutzungen oder bauliche Maßnahmen zu dulden.
  9. Nießbrauch: Das Recht, eine Immobilie zu nutzen und die Erträge daraus zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein.
  10. Erbbaurecht: Das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu nutzen.
  11. Grunddienstbarkeit: Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einen Grundstückseigentümer verpflichtet, eine bestimmte Nutzung seines Grundstücks zu dulden oder zu unterlassen.
  12. Wegeerecht: Ein im Grundbuch eingetragenes Recht, das einer Person die Nutzung eines Weges auf einem fremden Grundstück erlaubt.
  13. Wohnrecht: Ein persönliches Recht, das es einer Person erlaubt, in einer bestimmten Immobilie zu wohnen, ohne Eigentümer zu sein.
  14. Baurecht: Die Gesamtheit der Gesetze und Vorschriften, die das Bauen und die Nutzung von Gebäuden regeln.
  15. Bauordnung: Eine Sammlung von Vorschriften, die das Bauen in einem bestimmten Gebiet regelt, z.B. Abstandsflächen oder Sicherheitsbestimmungen.
  16. Bauplanungsrecht: Das rechtliche Regelwerk, das die Nutzung von Grundstücken und den Bau von Gebäuden plant und steuert.
  17. Bauaufsicht: Die Behörde, die die Einhaltung der Bauvorschriften überwacht.
  18. Bauvoranfrage: Eine Anfrage bei der Bauaufsichtsbehörde, ob ein geplantes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
  19. Bauantrag: Der Antrag, der bei der zuständigen Behörde gestellt wird, um eine Baugenehmigung zu erhalten.
  20. Baugenehmigung: Die behördliche Erlaubnis, mit dem Bau eines Gebäudes beginnen zu dürfen.
  21. Bauabnahme: Die offizielle Prüfung eines Bauwerks nach der Fertigstellung, um festzustellen, ob es den Vorschriften entspricht.
  22. Bauvertrag: Ein Vertrag zwischen Bauherrn und Bauunternehmer, in dem die Bedingungen für die Ausführung von Bauarbeiten festgelegt sind.
  23. Bauträgervertrag: Ein Vertrag, bei dem der Bauträger die Errichtung und den Verkauf einer Immobilie übernimmt.
  24. Baumängelhaftung: Die rechtliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Mängel am Bauwerk einzustehen.
  25. Gewährleistung: Die gesetzliche oder vertragliche Haftung eines Bauunternehmers für Mängel am Bauwerk über einen bestimmten Zeitraum.
  26. Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV): Eine Verordnung, die die Pflichten von Maklern und Bauträgern regelt.
  27. Mieterrechte: Die gesetzlichen Rechte von Mietern, z.B. das Recht auf eine mängelfreie Wohnung und Mieterschutz.
  28. Eigentümergemeinschaft: Eine Gemeinschaft von Eigentümern innerhalb eines Mehrfamilienhauses, die sich gemeinsam um die Verwaltung des Gebäudes kümmert.
  29. Teilungserklärung: Ein Dokument, das die Aufteilung eines Gebäudes in verschiedene Eigentumseinheiten festlegt.
  30. Sondernutzungsrecht: Das Recht eines Wohnungseigentümers, bestimmte Teile des gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen.

Vermietung:

  1. Mietvertrag: Ein Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, der die Nutzung einer Immobilie gegen Zahlung von Miete regelt.
  2. Mietsicherheit: Ein Betrag, den der Mieter dem Vermieter als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Zahlungen hinterlegt.
  3. Kaution: Eine übliche Form der Mietsicherheit, die bis zu drei Monatsmieten betragen kann.
  4. Mietpreisbremse: Eine gesetzliche Regelung, die das Ansteigen der Mieten in bestimmten Gebieten begrenzt.
  5. Mietanpassung: Die Erhöhung oder Senkung der Miete aufgrund vertraglicher Vereinbarungen oder gesetzlicher Regelungen.
  6. Mieterhöhung: Die Anpassung der Miete durch den Vermieter, die bestimmten gesetzlichen Vorgaben folgen muss.
  7. Mietminderung: Die Reduzierung der Miete, die der Mieter bei Vorliegen von Mängeln an der Mietsache geltend machen kann.
  8. Betriebskosten: Die Kosten, die dem Vermieter durch den Betrieb der Immobilie entstehen und die auf die Mieter umgelegt werden können.
  9. Nebenkostenabrechnung: Eine jährliche Abrechnung der Betriebskosten, die der Mieter neben der Miete zu zahlen hat.
  10. Hausordnung: Regeln, die das Zusammenleben in einem Mietobjekt regeln, z.B. zur Nutzung von Gemeinschaftsflächen.
  11. Hausmeister: Eine Person, die für die Wartung und Pflege eines Gebäudes verantwortlich ist.
  12. Räumungsklage: Eine Klage des Vermieters, um den Mieter zur Räumung der Wohnung zu zwingen.
  13. Kündigung: Die Beendigung eines Mietverhältnisses durch den Mieter oder Vermieter.
  14. Kündigungsfrist: Die Frist, die eingehalten werden muss, bevor ein Mietverhältnis gekündigt werden kann.
  15. Fristlose Kündigung: Eine sofortige Beendigung des Mietvertrags ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bei schwerwiegenden Verstößen.
  16. Ordentliche Kündigung: Eine Kündigung des Mietvertrags unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Frist.
  17. Vermieterpflichten: Die Verpflichtungen des Vermieters, z.B. die Bereitstellung einer mängelfreien Wohnung und die Durchführung notwendiger Reparaturen.
  18. Mieterpflichten: Die Verpflichtungen des Mieters, z.B. die pünktliche Zahlung der Miete und die pflegliche Behandlung der Mietsache.
  19. Untervermietung: Die Vermietung der Wohnung oder eines Teils davon durch den Mieter an eine dritte Person mit Zustimmung des Vermieters.
  20. Indexmiete: Eine Mietvereinbarung, bei der die Miete an einen Index, z.B. die Inflationsrate, gekoppelt ist.

Steuerliche Begriffe:

  1. Grundsteuer: Eine jährliche Steuer, die auf den Besitz von Grundstücken und Immobilien erhoben wird.
  2. Grunderwerbsteuer: Eine Steuer, die beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien fällig wird.
  3. Spekulationssteuer: Eine Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, wenn diese innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb verkauft wird.
  4. Steuerfreibetrag: Ein festgelegter Betrag, der von der Steuerpflicht ausgenommen ist und für bestimmte Einnahmen gilt.
  5. Abschreibung (AfA): Der steuerliche Abzug für den Wertverlust einer Immobilie über die Zeit.
  6. Erhaltungsaufwand: Kosten für die Instandhaltung und Reparatur einer Immobilie, die steuerlich absetzbar sind.
  7. Herstellungsaufwand: Kosten, die durch bauliche Veränderungen oder Erweiterungen an einer Immobilie entstehen und nicht sofort absetzbar sind.
  8. Vermietung und Verpachtung: Einkünfte aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien, die steuerlich erfasst werden müssen.
  9. Werbungskosten: Steuerlich absetzbare Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie stehen, z.B. Maklergebühren.
  10. Immobilienbewertung: Die Ermittlung des Wertes einer Immobilie für steuerliche oder finanzielle Zwecke.
  11. Erbschaftssteuer: Eine Steuer, die auf den Wert von Immobilien erhoben wird, die durch Erbschaft übertragen werden.
  12. Schenkungssteuer: Eine Steuer, die auf die Schenkung von Immobilien an Dritte erhoben wird.
  13. Steuererklärung: Eine Erklärung, die jährlich beim Finanzamt eingereicht werden muss, um die Einkünfte und Steuerabzüge aus der Vermietung von Immobilien anzugeben.
  14. Spekulationsfrist: Der Zeitraum von zehn Jahren, nach dem der Verkauf einer Immobilie steuerfrei möglich ist.
  15. Einheitswert: Der steuerliche Wert einer Immobilie, der zur Berechnung der Grundsteuer herangezogen wird.

Bau und Planung:

  1. Bauleistungsverzeichnis: Eine detaillierte Aufstellung aller Bauleistungen, die im Rahmen eines Bauvorhabens zu erbringen sind.
  2. Baugenehmigung: Die behördliche Erlaubnis, mit einem Bauvorhaben beginnen zu dürfen.
  3. Baustatik: Die Berechnung der Tragfähigkeit eines Bauwerks, um dessen Stabilität sicherzustellen.
  4. Architekt: Ein Fachmann, der die Planung und Gestaltung von Gebäuden übernimmt.
  5. Bauleiter: Eine Person, die die Bauausführung überwacht und sicherstellt, dass das Bauvorhaben plangemäß durchgeführt wird.
  6. Baustellenverordnung: Ein Regelwerk, das den sicheren Betrieb von Baustellen regelt.
  7. Energieeinsparverordnung (EnEV): Eine Verordnung, die die energetischen Standards für Neubauten und Sanierungen regelt.
  8. Energieausweis: Ein Dokument, das die Energieeffizienz einer Immobilie bewertet und ausweist.
  9. Wärmeschutz: Maßnahmen, die den Wärmeverlust eines Gebäudes minimieren und den Energieverbrauch senken.
  10. Schallschutz: Maßnahmen, die den Schutz vor Lärm innerhalb von Gebäuden oder zwischen benachbarten Einheiten verbessern.
  11. Brandschutz: Maßnahmen, die den Schutz eines Gebäudes vor Feuer sowie die Rettung von Personen im Brandfall sicherstellen.
  12. Tragwerk: Die bauliche Struktur eines Gebäudes, die dessen Stabilität und Lastenaufnahme sicherstellt.
  13. Bausubstanz: Der physische Zustand und die Qualität eines bestehenden Gebäudes.
  14. Altbau: Ein Gebäude, das vor vielen Jahrzehnten errichtet wurde und in der Regel eine ältere Bausubstanz aufweist.
  15. Neubau: Ein Gebäude, das vor kurzem errichtet wurde und modernen Baustandards entspricht.
  16. Bauphase: Der zeitliche Ablauf der Arbeiten an einem Bauvorhaben, von der Planung bis zur Fertigstellung.
  17. Rohbau: Die Phase des Bauvorhabens, bei der das Gebäude errichtet, aber noch nicht fertiggestellt ist.
  18. Innenausbau: Der Bauabschnitt, in dem die Innenräume eines Gebäudes fertiggestellt werden.
  19. Baukosten: Die Gesamtkosten, die bei der Errichtung eines Bauwerks entstehen, einschließlich Material und Arbeitskosten.
  20. Kostenanschlag: Eine grobe Schätzung der zu erwartenden Baukosten für ein Bauvorhaben.
  21. Mehrkosten: Kosten, die zusätzlich zu den ursprünglich geplanten Ausgaben entstehen, z.B. durch Bauverzögerungen oder Änderungen.
  22. Nachtragsangebot: Ein Angebot des Bauunternehmers für zusätzliche Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Bauvertrag enthalten sind.
  23. Bauzeitplan: Der Plan, der den zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens festlegt.
  24. Fertigstellung: Der Zeitpunkt, an dem das Bauvorhaben abgeschlossen und bezugsfertig ist.
  25. Bauabnahmeprotokoll: Ein Dokument, das bei der Bauabnahme erstellt wird und den Zustand des fertiggestellten Bauwerks festhält.
  26. Abnahmeverpflichtung: Die rechtliche Verpflichtung des Bauherrn, das Bauwerk abzunehmen, sobald es fertiggestellt und mängelfrei ist.
  27. Bauendreinigung: Die abschließende Reinigung eines Bauwerks nach der Fertigstellung.
  28. Bauüberwachung: Die Überwachung der Ausführung eines Bauvorhabens, um sicherzustellen, dass die Arbeiten den Plänen und Vorschriften entsprechen.
  29. Bodenplatte: Das Fundament eines Gebäudes, das in der Regel aus Beton besteht.
  30. Dachkonstruktion: Die tragende Struktur des Daches eines Gebäudes.
  31. Fachwerk: Eine traditionelle Bauweise, bei der Holz als tragende Konstruktion verwendet wird.
  32. Fensterbauer: Ein Handwerker, der auf die Herstellung und den Einbau von Fenstern spezialisiert ist.
  33. Elektriker: Ein Fachmann, der für die Installation und Wartung elektrischer Anlagen in einem Gebäude verantwortlich ist.
  34. Heizungsbauer: Ein Handwerker, der Heizungsanlagen plant und installiert.
  35. Sanitärinstallateur: Ein Fachmann, der für die Installation und Wartung von Wasserleitungen und sanitären Anlagen verantwortlich ist.

Immobilienarten:

  1. Einfamilienhaus: Ein Wohngebäude, das für eine Familie ausgelegt ist und in der Regel auf einem eigenen Grundstück steht.
  2. Mehrfamilienhaus: Ein Wohngebäude, das aus mehreren separaten Wohneinheiten besteht und von verschiedenen Parteien bewohnt wird.
  3. Reihenhaus: Ein Haus, das Teil einer Reihe identischer Häuser ist, die eine gemeinsame Seitenwand teilen.
  4. Doppelhaushälfte: Eine Wohnform, bei der zwei Häuser eine gemeinsame Wand teilen und jeweils auf separaten Grundstücken stehen.
  5. Villa: Ein großes, freistehendes Einfamilienhaus mit gehobener Ausstattung, oft auf einem großen Grundstück.
  6. Penthouse: Eine luxuriöse Wohnung, die sich in der obersten Etage eines mehrstöckigen Gebäudes befindet und oft eine Dachterrasse bietet.
  7. Maisonette: Eine Wohnung, die sich über zwei oder mehr Stockwerke erstreckt und eine interne Treppe hat.
  8. Eigentumswohnung: Eine einzelne Wohneinheit in einem Mehrparteienhaus, die dem Käufer als Eigentum gehört.
  9. Loft: Eine meist offen gestaltete Wohnung in einem umgebauten Industriegebäude oder Speicher, die durch hohe Decken und große Fenster gekennzeichnet ist.
  10. Altbauwohnung: Eine Wohnung in einem älteren Gebäude, meist mit hohen Decken und oft mit historischen Elementen.
  11. Neubauwohnung: Eine Wohnung in einem neu errichteten Gebäude, das modernen Bau- und Energiestandards entspricht.
  12. Gewerbeimmobilie: Eine Immobilie, die für gewerbliche Zwecke genutzt wird, z.B. Büros, Ladenlokale oder Fabrikhallen.
  13. Büroimmobilie: Eine Immobilie, die für Büro- und Verwaltungszwecke genutzt wird.
  14. Lagerhalle: Ein Gebäude, das zur Lagerung von Waren oder Gütern verwendet wird.
  15. Produktionshalle: Ein Gebäude, das für die Herstellung von Waren genutzt wird.
  16. Mischobjekt: Eine Immobilie, die sowohl gewerblich als auch wohnwirtschaftlich genutzt wird.
  17. Renditeobjekt: Eine Immobilie, die als Kapitalanlage erworben wird, um durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerungen Rendite zu erzielen.
  18. Ferienimmobilie: Eine Immobilie, die zur Vermietung an Urlauber oder als Ferienwohnung genutzt wird.
  19. Pflegeimmobilie: Eine Immobilie, die speziell für die Pflege von Senioren oder anderen pflegebedürftigen Personen konzipiert ist.
  20. Studentenwohnung: Eine kleine, meist günstigere Wohnung, die speziell für die Bedürfnisse von Studenten ausgelegt ist.

Markt und Bewertung:

  1. Immobilienbewertung: Die Ermittlung des aktuellen Wertes einer Immobilie auf Basis von Lage, Zustand und Marktlage.
  2. Verkehrswert: Der Marktwert einer Immobilie, der den möglichen Verkaufspreis auf dem freien Markt widerspiegelt.
  3. Marktwert: Der Wert, den eine Immobilie auf dem Immobilienmarkt erzielen kann, oft identisch mit dem Verkehrswert.
  4. Beleihungswert: Der Wert einer Immobilie, der für die Kreditvergabe als Sicherheit herangezogen wird.
  5. Mietspiegel: Eine Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten, die als Referenz für Mietpreisverhandlungen dient.
  6. Mietrendite: Das Verhältnis zwischen den Mieteinnahmen und dem Kaufpreis einer Immobilie, ausgedrückt in Prozent.
  7. Bruttomietrendite: Die Mietrendite ohne Berücksichtigung der Nebenkosten und Steuern.
  8. Nettomietrendite: Die Mietrendite nach Abzug von Nebenkosten, Instandhaltung und Steuern.
  9. Renditeberechnung: Die Ermittlung des Ertrags, den eine Immobilie durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerung generiert.
  10. Leerstandsquote: Der Anteil leerstehender Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in einem bestimmten Gebiet.
  11. Kapitalanlage: Eine Investition in Immobilien mit dem Ziel, Erträge durch Mieteinnahmen oder Wertsteigerung zu erzielen.
  12. Investitionsrechnung: Die Berechnung des finanziellen Aufwands und der möglichen Erträge aus einer Immobilieninvestition.
  13. Investitionsvolumen: Der Gesamtbetrag, der für den Kauf oder die Entwicklung einer Immobilie aufgewendet wird.
  14. Immobilienmarkt: Der Markt, auf dem Immobilien gehandelt werden, beeinflusst von Angebot, Nachfrage und wirtschaftlichen Faktoren.
  15. Marktanalyse: Die Untersuchung des Immobilienmarkts, um Trends, Preise und Nachfrage zu bewerten.
  16. Preisspiegel: Eine Übersicht der Preise für Immobilien in einem bestimmten Gebiet oder Marktsegment.
  17. Angebots- und Nachfrageanalyse: Die Untersuchung der Verfügbarkeit von Immobilien im Verhältnis zur Nachfrage auf dem Markt.
  18. Immobilienblasen: Eine Marktsituation, in der Immobilienpreise überdurchschnittlich steigen, was zu einer Preisblase führen kann.
  19. Immobilienkrise: Eine Situation, in der der Immobilienmarkt einbricht, oft gekennzeichnet durch stark sinkende Preise.
  20. Immobilienfonds: Ein Investmentfonds, der in Immobilienprojekte oder Immobilienunternehmen investiert.

Sanierung und Modernisierung:

  1. Sanierung: Die umfassende Erneuerung und Instandsetzung einer Immobilie, oft zur Verbesserung von Funktionalität und Wert.
  2. Modernisierung: Die Verbesserung einer Immobilie durch den Einsatz moderner Technologien oder baulicher Maßnahmen.
  3. Renovierung: Maßnahmen zur Instandhaltung oder optischen Auffrischung einer Immobilie, z.B. Malerarbeiten.
  4. Umbaumaßnahmen: Bauliche Veränderungen an einer Immobilie, die deren Nutzung oder Erscheinungsbild ändern.
  5. Modernisierungsumlage: Die Möglichkeit des Vermieters, die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auf den Mieter umzulegen.
  6. Fassadendämmung: Die Isolierung der Außenfassade einer Immobilie zur Verbesserung der Energieeffizienz.
  7. Fensteraustausch: Der Austausch alter Fenster durch neue, energieeffiziente Fenster.
  8. Dachdämmung: Die Isolierung des Dachs, um den Wärmeverlust zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern.
  9. Heizungsmodernisierung: Die Erneuerung oder Verbesserung der Heizungsanlage einer Immobilie.
  10. Energetische Sanierung: Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes, z.B. Dämmung oder der Einbau einer neuen Heizung.

Weitere relevante Begriffe:

  1. Zwangsversteigerung: Der zwangsweise Verkauf einer Immobilie durch ein Gericht, um Schulden des Eigentümers zu begleichen.
  2. Baukindergeld: Eine staatliche Förderung für Familien, die erstmals eine Immobilie erwerben und bewohnen.
  3. Mietspiegel: Ein Verzeichnis, das die ortsüblichen Vergleichsmieten für eine bestimmte Region aufzeigt.
  4. Mietkauf: Ein Modell, bei dem die Immobilie zunächst gemietet und zu einem späteren Zeitpunkt gekauft wird.
  5. Mietvertrag auf Zeit: Ein Mietvertrag, der für einen festgelegten Zeitraum abgeschlossen wird.
  6. Mietnomaden: Mieter, die in Immobilien einziehen, ohne die Absicht, die Miete dauerhaft zu zahlen, und nach kurzer Zeit verschwinden.
  7. Mieterverein: Eine Organisation, die Mieter bei rechtlichen und praktischen Fragen zum Mietverhältnis unterstützt.
  8. Hausverwaltung: Ein Dienstleister, der im Auftrag des Eigentümers die Verwaltung und Instandhaltung einer Immobilie übernimmt.
  9. Facility Management: Die professionelle Verwaltung von Gebäuden und Anlagen, einschließlich technischer, infrastruktureller und kaufmännischer Dienstleistungen.
  10. Wohnfläche: Die Fläche einer Wohnung oder eines Hauses, die tatsächlich zum Wohnen genutzt werden kann.
  11. Nutzfläche: Die Gesamtfläche einer Immobilie, einschließlich aller Nutz- und Funktionsräume.
  12. Bruttogrundfläche (BGF): Die gesamte Grundfläche eines Gebäudes, einschließlich der Außenmauern.
  13. Nettogrundfläche (NGF): Die Grundfläche eines Gebäudes ohne Berücksichtigung der Außenmauern.
  14. Vermietbare Fläche: Die Fläche einer Immobilie, die an Mieter vermietet werden kann.
  15. Bebauungsplan: Ein Plan, der die Art und Weise der Bebauung eines Grundstücks in einem bestimmten Gebiet regelt.
  16. Grundriss: Eine zeichnerische Darstellung der Räume und deren Aufteilung in einem Gebäude.
  17. Aufmaß: Das genaue Vermessen eines Gebäudes oder Grundstücks, um Flächen und Volumen zu berechnen.
  18. Denkmalschutz: Der gesetzliche Schutz von historischen Gebäuden, um deren Erhalt zu gewährleisten.
  19. Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Ein Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wohnungseigentum regelt.

Trends und Zukunftsthemen:

  1. Smart Home: Die Vernetzung von Haushaltsgeräten und Haustechnik, um Prozesse automatisiert und effizient zu steuern.
  2. Nachhaltiges Bauen: Eine Bauweise, die ökologische, soziale und ökonomische Nachhaltigkeit berücksichtigt.
  3. CO2-neutrales Wohnen: Wohnkonzepte, bei denen durch bauliche Maßnahmen und Energienutzung der CO2-Ausstoß minimiert wird.
  4. Tiny Houses: Kleine, oft mobile Häuser, die auf kleinem Raum eine effiziente Wohnmöglichkeit bieten.
  5. Co-Living: Ein Wohnkonzept, bei dem Gemeinschaftsräume geteilt werden und das Zusammenleben im Vordergrund steht.
  6. Barrierefreies Wohnen: Wohnkonzepte, die speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Behinderungen entwickelt wurden.
  7. Green Building: Ein Gebäude, das unter Berücksichtigung von ökologischen und nachhaltigen Aspekten errichtet wurde.
  8. Ökologisches Bauen: Eine Bauweise, die umweltfreundliche Materialien und Techniken verwendet.
  9. Passivhaus: Ein Gebäude, das durch besondere Bauweise kaum externe Energie benötigt.
  10. Nullenergiehaus: Ein Gebäude, das seinen gesamten Energiebedarf durch erneuerbare Energien deckt.