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Mietkaution Anlegen

Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es?

Mietkaution anlegen: Der Vermieter kann bis zu drei Kaltmieten als Kaution verlangen. Neben der Kautionszahlung in Bar, gibt es jedoch auch andere Möglichkeiten. Mieter und Vermieter können sich gemeinsam auf eine andere Form der Mietkaution einigen. Nur eins muss der Vermieter beachten. Er ist gesetzlich verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen.

Mietkaution anlegen: Grundsätzliches

Die  Mietkaution ist per Definition eine Sicherheitsleistung,  die der Vermieter vom Mieter verlangen kann, aber nicht muss, jedoch die Regel ist. Diese dient dazu, Forderungen nach dem Ende des Mietverhältnisses, zum Beispiel aufgrund von vom Mieter verursachter Beschädigungen, abzusichern. Der Vermieter darf dann die Kaution mit den Forderungen verrechnen. Jedoch auf keinen Fall während des Mietverhältnisses.

Mietkaution anlegen: Höhe und Vermögenstrennung

Die Kaution darf per Gesetz maximal bis zu drei Kaltmieten betragen. In den meisten Fällen wird die Kaution in Form einer Barkaution gefordert. Der Vermieter muss es dann getrennt von seinem Vermögen (BGB §551), also z.B. auf einem eigenen dazu anzulegenden Konto, einzahlen. Banken bieten hier fertige Lösungen an. Denn auch die eingehenden Zinsen stehen nicht dem Vermieter, sondern dem Mieter zu. Es gibt allerdings Alternativen, denn grundsätzlich können Mieter und Vermieter auch vereinbaren, dass die Kaution anders angelegt werden soll. Das kann Sinn machen, denn auch wenn die Erträge nicht dem Vermieter zu gute kommen, so erhöhen diese jedoch die Kaution, welche damit aufgrund des Anstiegs der Kautionssumme für den Vermieter zusätzliche Sicherheit bietet.

Mietkaution anlegen: Zahlweise

Der Vermieter muss es akzeptieren, wenn der neue Mieter seine Kaution nicht auf einmal zu Beginn des Mietverhältnisses zahlt. Laut Gesetz kann er die Kaution auch in drei gleichen Monatsraten entrichten. Tut er dies nicht, kann dies allerdings ein Kündigungsgrund sein. In angespannten Wohnungsmärkten, auf denen sich teilweise dutzende Bewerber um eine Wohnung bemühen, sieht es jedoch für den Mieter schlecht aus, wenn er unter Umständen auf sein Recht der Zahlung pocht. So ist es durchaus dort üblich, dass die Kaution bei Mietvertragsunterzeichnung übergeben wird bzw. bei Wohnungsübergabe.

Mietkaution anlegen: Vermieter kann Bargeld verlangen

In BGB §551 ist die Art und Weise, wie eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden kann nicht definiert. Im Umkehrschluss heißt das, dass der Vermieter wählen kann, in welcher Form die Kaution zu überreichen ist.
Lesen Sie im Teil 2, welche anderen Arten der Mietkautionsübergabe es gibt und welche Vor- und Nachteile sich daraus ergeben….

Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Mietkaution anlegen: Welche Möglichkeiten gibt es?