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Mietpreisbremse
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Was ist die Mietpreisbremse?

Mit der Einführung der Mietpreisbremse will der Gesetzgeber den Anstieg der Mieten dämpfen und somit ein zu schnelles Steigen der Mieten vor allem in Ballungsgebieten verhindern.

Was ist die Mietpreisbremse: Mietpreisbremse gilt nicht überall

Ob die Mietpreisbremse in den Wohnungsmarkt eingreift, hängt davon ab, in welcher Stadt sich die Wohnung befindet. Die Bundesländer definieren selbst die Städte und Gemeinden, wo die Mietpreisbremse gelten soll. Wurde diese für eine Gemeine oder Stadt beschlossen, gilt diese zunächst für 5 Jahre. Was danach passiert, ist noch nicht beschlossen.

Was ist die Mietpreisbremse? Maßgabe: Ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent

Dort, wo die Mietpreisbremse gilt, ist die ortsübliche Vergleichsmiete der Maßstab für die Höhe des Mietpreises bei Neuvermietungen. Die Vergleichswerte können durch Sachverständigengutachten ermittelt werden bzw. einige Städte veröffentlichen bereits einen qualifizierter Mietspiegel oder sogar einen eigenen Mietpreisrechner. Denn das Lesen und interpretieren eines qualifizierten Mietspiegels ist kompliziert, wie Sie im Artikel: Mietspiegel richtig lesen – So geht´s nachlesen können.

Was ist die Mietpreisbremse: Ausnahmen: Modernisierte Wohnungen und Neubauten

Die Mietpreisbremse gilt nicht, wenn es sich um eine neu erbaute Wohnung handelt, die erstmalig genutzt wird. Ebenfalls ausgenommen ist die Neuvermietung von umfassend renovierten Wohnungen, wenn die Faustregel zutrifft: Erreichen die Investitionen ein Drittel des Aufwands, der für einen Neubau erforderlich gewesen wäre, dann greift die Mietpreisbremse nicht.

Was ist die Mietpreisbremse? Die alte Miete muss nicht unterschritten werden

Liegt schon die bisherige Miete mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, können sich Vermieter bei der Neuvermietung auf den Bestandsschutz verlassen. D.h. die Wohnung darf bei einem Mieterwechsel zu dem Preis neu vermietet werden, der zuvor schon rechtswirksam erzielt worden ist.

Was ist die Mietpreisbremse: Sanktionen

Unzulässig ist der Anteil an der Miete, der über der Grenze von 110 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Mieter kann dann vom Vermieter verlangen, die Miete anzupassen. Allerdings ist das kein Automatismus: Der Mieter muss aktiv seine Rechte einfordern. Rügt der Mieter, dass die Miethöhe unzulässig ist, kann er vom Vermieter Auskunft über die Zulässigkeit verlangen. Der Vermieter muss nun nachweisen, weshalb die Miete in der aktuellen Höhe gerechtfertigt ist. Stellt sich heraus, dass die Miete zu hoch ist, muss er ab dem Zeitpunkt der Reklamation die zuviel gezahlte Miete zurückzahlen.

Was ist die Mietpreisbremse: Was bedeutet die Mietpreisbremse für Mieter?

  • Vor allem in begehrten Wohnlagen mit knappem Angebot sollte sich der Anstieg der Mieten langsamer als bisher fortsetzen.
  • Wenn Sie eine neue oder umfassend modernisierte Wohnung mieten wollen, gilt die Mietpreisbremse nicht.
  • Stellen Sie nach dem Abschluss des Mietvertrags fest, dass die Preisobergrenze überschritten wird, rügen Sie einen Verstoß gegen die Mietpreisbremse und verlangen Sie von Ihrem Vermieter Auskunft über die Zulässigkeit dieser Miete. Gekürzt werden darf in solchen Fällen nur der Mietanteil, der nachweislich oberhalb der Zehn-Prozent-Grenze liegt.

Was ist die Mietpreisbremse: Was bedeutet die Mietpreisbremse für Eigentümer?

  • Sie müssen bei einer Neuvermietung darauf achten, ob der Standort der Wohnung vom der Mietpreisbremse erfasst ist.
  • Wenn Sie eine umfassende Modernisierung durchgeführt haben, prüfen Sie, ob aufgrund des Investitionsumfangs die Mietpreisbremse nicht für diese Wohnung gilt.
  • Bei einer Neuvermietung sollten Sie bei der Ermittlung des Mietpreises klären, ob die Obergrenze von ortsüblicher Vergleichsmiete plus maximal zehn Prozent eingehalten wird.
  • Haben Sie wirksam eine Miete vereinbart, die oberhalb der Mietpreisbremse liegt, ist eine Senkung der Miete nicht erforderlich – weder im laufenden Mietverhältnis noch bei Neuvermietung.
Lesen Sie mehr zur Mietpreisbremse im Artikel: Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen? Ja, aber …. 
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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