Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen? Ja, aber…
In Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt ist die Mietpreisbremse gesetzlich geregelt. Aber wie verhält es sich mit möblierten Wohnungen? Das hängt von Zweck und Zeitraum ab, in dem vermietet wird.Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Grundsätzliches
Die Mietpreisbremse gilt auch für möblierte Wohnungen. Ausgenommen davon sind nur Wohnungen, die zum vorübergehenden Gebrauch vermietet sind. Das sind beispielsweise Wohnungen, die als Ferienwohnung oder für die Dauer einer Messe oder einer Kur vermietet wird. Oder wenn es sich bei den vermieteten Wohnräumen um möblierte Zimmer (eins oder mehrere) innerhalb der Wohnung des Vermieters handelt.
Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Ansonsten gilt auch die Mietpreisbremse
In allen anderen Fällen ist es gleichgültig, ob der Vermieter die Wohnung mit oder ohne Mobiliar vermietet. Denn dann muss der Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages das Gesetz zur Mietpreisbremse beachten. Bei Neuvermietungen darf der Vertmieter nur die ortsübliche Vergleichsmiete plus zehn Prozent fordern.
Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Einbauküche
Bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete sind Einrichtigungen wie zum Beispiel eine Einbauküche zum Teil als wertsteigerndes Merkmal schon berücksichtigt. Dies gilt es immer zu prüfen.
Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Der Möblierungszuschlag
Der Vermieter kann für eine vollständig möblierte Wohnung zwar zusätzlich einen Möblierungszuschlag fordern. Dessen Höhe hängt vom Zeit- oder Nutzungswert ab. So entschied das Landgerichtes Hamburg (Az.: 316 S 81/15) und des Landgerichts Berlin (Az.: 61 S 168/02).
Die Abschreibungsdauer von Einrichtungsgegenständen beträgt 4 Jahre. Werden beispielsweise Einrichtungsgegenstände zum Preis von 5000 Euro neu angeschafft und die Wohnung dann vermietet, so kann pro Jahr 10% und somit 500 Euro pro Jahr bzw. pro Monat 41,67 Euro als Möblierungszuschlag auf die Kaltmiete umgelegt werden.
Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Ja, aber …
Die die o.g. Berechnungen wurden in einem Einzelfallurteil aus dem Jahr 2003 gefüllt (Das Gesetz zur Mietpreisbremse gilt ab dem 01.06.2015) gefällt und sind nicht allgemein gültig, da auch noch andere Faktoren dort eine Rolle spielten. Noch gibt es keine aktuellen Urteile. Fakt ist, dass der Mietspiegel nichts zur Möblierung aussagt und somit kann auch keine Vergleichsmiete gefunden werden. Es müssen somit zuerst die ersten Gerichtsurteile zu möblierten Wohnungen und deren Berechnung fallen, welche dann auch allgemein anwendbar sind. Es könnte jedoch auch, dass die Gerichte die Klagen für möblierte Wohnungen wegen Nichtanwendbarkeit des Mietspiegels ablehnen.Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Was ist überhaupt möbliert?
Wann ist eine Wohnung überhaupt möbliert? So werden in den Immobilienportalen teilweise Wohnungen schon als möbliert bezeichnet, indem man genau einen Stuhl dort in die Wohnung stellt. Solche „Möblierungen“ werden sicherlich nicht vor Gericht als Möblierung zählen. Eine Möblierung muss den „Charakter“ der Wohnung verändern. Weiter gibt es ein allgemeines Verständnis, was eine Möblierung ist. Im Allgemeinen versteht man mindestens darunter, dass ein Bett, ein Schrank und ein Tisch mit einem Stuhl vorhanden ist.Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: Wie sollte man denn jetzt schon vorsorglich vermieten?
Die Gefahr, eine möblierte Wohnung mit einer falschen Formulierung oder Ausgestaltung im Mietvertrag zu vermieten ist definitiv vorhanden, je nachdem wie die Gerichte entscheiden und welche Berechnungsgrundlage dann angewendet wird. Man kann jedoch jetzt bereits dem vorgreifen, indem man die Mietverträge so ausformuliert, dass auch bei einer wie o.g. konservativen Berechnung man immer noch auf der sicheren Seite ist.Wir sind Ihnen gerne bei der Vermietung behilflich, suchen Ihnen den passenden Mieter und formulieren den Mietvertrag so, dass Ihr trotz Mietpreisbremse und eventuellen kommen Änderungen, so gut wie möglich formuliert ist.
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
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- Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen: https://www.pexels.com