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Anfechtung Mietvertrag
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Anfechtung Mietvertrag

Wie geht das und welche Voraussetzungen gelten?

Wann kann ein Mietvertrag angefochten werden? Den Artikel zum Rücktritt oder Widerruf finden Sie hier.

 Anfechtung Mietvertrag. Anfechten kann man einen einen Mietvertrag z.B. bei  einem relevanten Irrtum gemäß § 119 BGB, wenn z.B. über eine Eigenschaft der Mietsache. Auch bei einer arglistigen Täuschung vom Vermieter kann man den Mietvertrag anfechten.

Anfechtungsgründe

Anfechten kann man den Mietvertrag sowohl vor dem Einzug in das Mietobjekt, als auch danach. (BGH, Urteil vom 06.08.2008, Az: XII ZR 67/06). Die Anfechtung kann auch neben einer Kündigung erklärt werden. Oft ist bei Vorliegen einer arglistigen Täuschung auch ein Grund für eine fristlose Kündigung gegeben.

Keine Anfechtungsgründe

Kein Anfechtungsgrund ist z.B. wenn der Mieter einem bloßen Motivirrtum unterlag. Ein Motivirrtum ist z.B. wenn man alleine eine 5-Zimmer- Wohnung deshalb anmietete, weil er irrtümlich davon ausging, dass er mit einer anderen Person zusammenziehen zu wollen. Oder aber auch, wenn man irrtümlich der Annahme war, die Wohnung würde sich in unmittelbarer Nähe einer neuen Arbeitsstelle befinden und man diese dann nicht bekommt.

Arglistige Täuschung

Verschweigt der Vermieter z.B. wesentliche Mängel, kann dies ein Grund zur Anfechtung sein. Voraussetzung ist hier jedoch, dass der Vermieter auch die Pflicht zur Offenbarung dieser Mängel oder Umstände hatte. Ablehnend hierzu: Urteil des AG Bonn vom 25.03.2010, Az: 6 C 598/08-hier hatten die Mieter den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten, da der Vermieter sie nicht darüber aufgeklärt habe, wie „hellhörig“ die Wohnung sei-sie hörten nächtliche Schnarchgeräusche. Das Gericht gab dem Vermieter Recht und sah bei hinreichendem Schallschutz keine zusätzliche Aufklärungspflicht des Vermieters gegeben.

Fristen bei Anfechtung Mietvertrag

Bei einer arglistiger Täuschung kann der Mietvertrag gemäß § 124 Abs. 1 BGB nur innerhalb einer Frist von 1 Jahr angefochten werden. Die Frist läuft ab dem Zeitpunkt der Entdeckung der Täuschung durch den Mieter. Ist der Mieter einem relevanten Irrtum nach § 119 BGB unterlegen, muss er gemäß § 121 Abs. 1 BGB unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes den Mietvertrag anfechten.

Wirkung der Anfechtung Mietvertrag

Durch die Anfechtung wird das Mietverhältnis von Anfang an unwirksam und muss rückabgewickelt werden. Bereits  gezahlte Mieten sind gegebenenfalls zurückzuerstatten.

Mietvertrag vor Einzug kündigen?

Eine Kündigung des Mietvertrages vor Einzug ist grundsätzlich möglich. Der Mieter kann den Mietvertrag auch schon vor Mietbeginn unter Einhaltung der gesetzlichen Frist kündigen. Lesen Sie hier mehr: Mietvertrag vor Einzug kündigen.

Ausnahmen:

  • Zeitmietverträge, die keine Kündigungsmöglichkeit vorsehen
  • Mietverträge, bei denen der Mieter auf sein Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet hat z.B. Mindestvertragslaufzeit 12 Monate. Hier sind bis zu 2 Jahren zulässig.
Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist auch weiterhin möglich, sofern die Voraussetzungen vorliegen. Probleme kann es wegen dem Beginn der Kündigungsfrist geben. Ist im Mietvertrag keine Regelung vorhanden, beginnt der Lauf der Kündigungsfrist bereits mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter. Tipp: Versuchen Sie, mit Ihrem Vermieter eine Mietaufhebungsvereinbarung zu schließen, oder versuchen Sie einen Nachmieter zu finden. Mit beidem muss sich der Vermieter jedoch nicht einverstanden erklären.
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Anfechtung Mietvertrag: Wie geht das und welche Voraussetzungen gelten?