Zum Einzug verpflichtet? Wie Mieter Wohnungen nutzen dürfen Teil 1 von 2
Muss man wirklich einziehen, oder welche anderen Nutzungsmöglichkeiten hat man?
Wohnraummietrecht vs. Gewerbemietrecht
Wohnung als Lagerraum nutzen
Auch das ist möglich. Das ergibt sich sogar aus dem Gebrauchszweck wohnen. So kann es immer vorkommen, dass man in die Wohnung längere Zeit, z.B. wegen eines Auslandsaufenthalts nicht nutzt. Man kann auch die Wohnung als Lagerraum nutzen. Hier ist jedoch entscheidend, was sie darin lagern und zu welchem Zwecke. So können Sie die Wohnung nicht als Lagerraum für Dinge einsetzen, die Sie vielleicht in ihrer Firma verkaufen. Das wäre dann eine gewerbliche Nutzung und die ist bei Wohnungen in der Regel ausgeschlossen. Innerhalb der Wohnung können somit nur Dinge gelagert werden, die auch mit Wohnen im entferntesten Sinne zu tun haben. Es kann Ihnen aber niemand verbieten, die Wohnung bis unter die Decke mit diesen Dingen zuzustellen.Was darf ein Mieter in seiner Wohnung denn machen? Selbstverständlich darin wohnen. Er kann aber auch lange Zeit ins Auslandreisenund die Wohnung deshalb gar nicht nutzen. Es ist möglich, in den Räumen Möbel und Hausrat abzustellen und Kartons bis unter die Decke zu stapeln.
Gewerbe in der Wohnung ausüben erlaubt?
Das kann zulässig sein, allerdings nur in sehr sehr engen Grenzen. Im Grundsatz gilt, alles ist erlaubt, das den oder die Nachbarn nicht stört und den Hausfrieden insgesammt. Es ist natürlich nicht möglich ein Gewerbe zu betreiben, das z.B. viele Kunden wie ein Ladengeschäft in das Haus und somit auch in die Wohnung lockt.
Weiter im Teil 2, den Sie hier finden: Zum Einzug verpflichtet? Wie Mieter Wohnungen nutzen dürfen Teil 2 von 2
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
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Bildquellen
- Zum Einzug verpflichtet? Wie Mieter Wohnungen nutzen dürfen: https://www.pexels.com