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Wohnungsbesichtigung Durch Vermieter Wann Dürfen Vermieter in Eine Wohnung

Wohnungsbesichtigung durch Vermieter: Was muss ein Mieter zulassen?

Wann darf eine Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter durchgeführt werden?

Darf man auch ohne den Mieter in die Wohnung?

Wohnungsbesichtigung durch Vermieter. Nur unter den folgenden Voraussetzungen dürfen Vermieter oder vom Vermieter bevollmächtigte Personen die Wohnung betreten. Zur Vereinfachung wird im folgenden immer nur vom Vermieter gesprochen, was jedoch auch die vom Vermieter bevollmächtigten Personen beinhaltet.

Mieter oder beauftragte Person des Mieters muss anwesend sein

Grundsätzlich darf ein Vermieter die Mietsache nicht ohne den Mieter betreten. Der Mieter hat immer einen Anspruch darauf, dass er bei der Besichtigung er selbst oder eine von Mieter ihm Person anwesend ist. Auch wenn der Mietvertrag andere Klauseln enthält, so sind diese unwirksam.

Berechtigtes Interesse

Aus reiner Neugier darf ein Vermieter die Wohnung nicht betreten. Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen. Ein berechtigtes Interesse liegt dann vor, wenn:
  • Die Besichtigung zur Vorbereitung einer Erhaltungs- oder Instandhaltungsmaßnahme, wie Reparaturen oder Modernisierungen dient
  • Die Besichtigung zur Überprüfung der vom Mieter angezeigten oder sonst bekannt gewordenen Mängel erfolgt
  • In Fällen, wo ein begründeter Verdacht besteht, dass der Mieter seinen Sorgfalts- und Obhutspflichten nicht nachkommt
  • Bei begründeten Verdacht, dass die Wohnung vertragswidrig (z.B. gewerblich statt privat) benutzt wird
  • Zum Zwecke der Besichtigungen durch Interessenten bei einem beabsichtigen Verkauf oder Weitervermietung der Immobilie

Wohnungsbesichtigung ohne Zustimmung des Mieters

In Anwesenheit des Mieters und mit dessen Zustimmung die Wohnung betreten und besichtigen. Eine Besichtigung OHNE Zustimmung des Mieters ist laut BGB Hausfriedensbruch und kann als solcher zur Anzeige gebracht werden. Es muss also immer eine Zustimmung des Mieters vorliegen. Diese kann schriftlich oder mündlich erteilt werden.

Wohnungsbesichtigung mit Ankündigung

Hat der Vermieter ein berechtigtes Interesse, so muss der Besuch mindestens 24 Stunden vorher angekündigt werden. Eine Ausnahme ist, wenn Gefahr in Verzug ist, z.B. bei einem Wasserschaden. Das Wohnungsbesichtigungsrecht darf nur zu ortsüblichen Zeiten ausgeübt werden. D.h. generell werktags unter Berücksichtigung von Ruhezeiten. Arbeitet der Mieter, muss auf die Arbeitszeiten Rücksicht genommen werden, was dann ein Besuch zu den Abendstunden rechtfertigt.

Wohnungsbesichtigung bei Verkauf oder Weitervermietung der Mietsache

Soll die Immobilie verkauft oder Weitervermietet werden, so muss der Mieter hierzu selbstverständlich Besichtigungen dulden. Sofern es sich um einen berufstätigen Mieter handelt, so sind laut einem aktuellen Urteil drei Besichtigungen pro Monat von 30 bis 45 Minuten dauer zwischen 19 und 20 Uhr zumutbar. (LG Frankfurt a. M., Az.: 2/17 S 194/01).
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter: Was muss ein Mieter zulassen?