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Immobilienkredit richtlinie

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Regierung erleichtert die Kreditvergabe

Die Regierung hat die Kritik ernst genommen. So können ältere Personen wieder einfacher Immobilienkredite erhalten. Branchenverbände sind jedoch mit dem verbesserten Text zum Gesetzentwurf immer noch nicht glücklich.

Die Bundesregierung hat am 21. Dezember das seit Frühjahr 2016 geltende Umsetzungsgesetz der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie nachgebessert. Bestimmte Bevölkerungsgruppen wie junge Familien oder ältere Personen sollen damit wieder leichter Zugang zu Immobilienkrediten erhalten. Die Änderungen sind eine Reaktion auf Beschwerden von diversen Marktteilnehmern wie Banken und Verbände. Die seit Anfang 2016 geltende Richtlinie hatte für diese Persone die Vergabe von Krediten zum Hauskauf und für Renovierungen erschwert.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Die Korrekturen

Bei den Korrekturen handele es um „Klarstellungen, die die Kreditvergabe erleichtern sollen“, so wie im Entwurf genannt. Hier verweist der der am 21. Dezember verabschiedete Text auf den Seiten 42 und 43 auf Artikel 18 Absatz 3 der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie dürfe sich die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Kreditbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Verbände fordern weitere Nachbesserungen

Die Deutsche Kreditwirtschaft sprach in dem Zusammenhang zwar von einem Schritt in die richtige Richtung. Sie kritisierten aber, es seien noch nicht alle Rechtsunsicherheiten beseitigt. Die Sparkassen begrüßte das Vorhaben weitgehend, betonte aber auch, der nun der vorgelegte Entwurf müsse noch nachgebessert werden, da er zum Teil völlig falsche Signale sende. So macht es keinen Sinn, bei der Anschlussfinanzierung die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kunden neu aufzusetzen. Diese Prüfung muss am Anfang einer Kreditbeziehung stehen und müsse für die gesamte Laufzeit gelten, da es sonst dazu kommen könnte, dass nach Ablauf der Zinsbindung der Kredit nicht refinanziert werden kann. Das würde zu einer extremen Unsicherheitslage für Kreditnehmer und Kreditgeber und letztlich zu einem höheren Kreditausfallquote führen. Kreditnehmer könnten sich nicht mehr sicher sein, dass nach Ende der Zinsbindung, Sie nicht die Immobilie gleich wieder verlieren.

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Neue Instrumente

Mit dem Gesetzentwurf wurde zudem die Rechtsgrundlage für Instrumente geschaffen, mit deren Hilfe die Finanzaufsicht Bafin notfalls eingreifen kann, um Immobilienblasen zu verhindern. So ist es nicht ausgeschlossen, dass es in der Zukunft auch in Deutschland zu spekulativen Übertreibungen an den Immobilienmärkten kommt. Deshalb muss hier jetzt bereits vorsorge getroffen werden. Diese Instrumente sind jedoch aktuell für Kreditnehmer eher positiv zu werten, denn sichern diese letztlich das Bankensystem gegen neue Krisen ab.
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Regierung erleichtert die Kreditvergabe