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Grundfläche Nach Din 277 Berechnen

Wie wird die Wohnfläche berechnet?

Wie wird die Wohnfläche berechnet? Wohnflächenberechnung erklärt.

Wie wird die Wohnfläche berechnet? Das Thema Wohnflächenberechnung führt regelmäßig zum Streit, weil das die Basis für den Mietpreis ist. Stellt sich innerhalb eines Mietverhältnisses heraus, dass die Wohnfläche im Mietvertrag zu hoch angegeben wurde, wird auf Basis des tatsächlichen Quadratmeterpreises die Kaltmiete angepasst. Aktuell gibt es in Deutschland keine einheitliche Berechnungsmethode. Es kann aktuell die Methode nach DIN 277 herangezogen werden und die Methode nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV). Die Methode nach DIN 277 weist eine höhere Wohnfläche aus, was im folgenden erklärt wird. WICHTIG: Vergleichen Sie somit die Kosten von zwei Immobilien auf Basis der Wohnfläche, muss immer geprüft werden, nach welcher Methode die Wohnfläche berechnet wurde. Ansonsten vergleichen Sie Äpfel mit Birnen. Die Wohnfläche ist die Summe aller anrechenbaren Grundflächen der Räume, die zu einer Wohnung gehören. Das Problem ist hier das Wort anrechenbar, denn je nach Methode fließt nicht immer die gesamte Wohnfläche in die Berechnung mit ein. Insb. Dachschrägen oder Terassen verändern je nach Methode die berechnete Wohnfläche stark.

Die Methode nach der Wohnflächenverordnung (WoFIV)

Um die Berechnung durchzuführen, muss man zuerst definieren, welche Räume überhaupt in die Berechnung mit einfließen. Folgende Räume dürfen einbezogen werden:
  • Wohnzimmer
  • Schlafzimmer
  • Esszimmer
  • Flure und Dielen
  • Küchen
  • Badezimmer
  • Toiletten
  • Nebenräume wie Besen- und Speisekammern, Vorräume und Schrankräume
  • Beheizte Wintergärten und beheizte Schwimmbäder zu 100%
  • Unbeheizte Wintergärten und unbeheizte Schwimmbäder zu 50%
  • Balkone, Loggien, Terassen und Dachgärten: Mind. 25%, sofern eine hohe Qualität vorliegt, bis zu 50%. Dieser Ermessensspielraum ist nicht näher spezifiziert und somit subjektiv.
Folgende Räume dürfen NICHT einbezogen werden:
  • Abstellräume außerhalb der Wohnung, wie z.B. Kellerräume- oder Dachbodenräume
  • Heizungsräume
  • Waschküchen und Trockenräume
  • Garagen
Sonderregelungen und abzuziehende Flächen:
  • Alle Flächen dürfen zu 100% angerechnet werden, wenn lichte Höhe mind. zwei Meter beträgt
  • Liegt die lichte Höhe zwischen einem und zwei Meter, dann dürfen nur 50% angesetzt werden. (z.B. bei Dachschrägen)
  • Alles unter einem Meter darf nicht zur berechneten Fläche gezählt werden
Abzuziehen ist ebenfalls:
  • Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Säulen und Pfeilern mit einer Grundfläche über 0,1 Quadratmeter und ab 1,5m Höhe
  • Treppen mit mehr als drei Stufen und die Treppenabsätze
  • Türnischen
  • Wand- und Fensternischen, die nicht bis zum Boden reichen oder weniger als 13 cm Tiefe haben

Die Methode nach DIN 277

Diese Flächenberechnung ergibt, wie oben bereits schon erwähnt, bei der Berechnung eine höhere Wohnfläche. Die Unterschiede zur WoFIV Methode sind wie folgt:
  • Die Grundfläche wird über die Außenmaße des Gebäudes bestimmt
  • Davon wird dann die sog. Konstruktionsfläche abgezogen, um die Netto Grundfläche zu bestimmen
  • Diese Grundfläche wird dann in Nutz-, Funktions- und Verkehrsfläche unterteilt
  • Die Wohnfläche ist dann die Summe von Nutz- und Funktionsfläche
  • Balkone, Kellerräume und Flächen unter Dachschrägen werden zu 100% berechnet. Alleine das kann schon eine bis zu 20% größere Wohnfläche ausmachen

Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Wie wird die Wohnfläche berechnet?