Grundpfandrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden und sind eine sogenannte Bezeichnung für ein dingliches Recht an einem Grundstück. Durch Belastung des Grundstückes mit einer Hypothek hat das Kreditinstitut mit dem Grundpfandrecht bei Nichtzahlung des Gesamtbetrages die Möglichkeit das Grundstück zu verkaufen und sich aus dem Gewinn bis zur Höhe des Kreditbetrages zu bedienen, als Kreditsicherheit sozusagen.
Zinsen, Tilgung und steuerliche Förderungen sind wesentliche Gesichtspunkte von Immobilien-Finanzierungen. Für längerfristige Kredite sind die Grundpfandrechte ein besonderer Bestandteil für das Kreditinstitut. Es gibt drei Unterschiede der Pfandrechte, wie:
- Hypothek (Kreditsicherheiten als Brief-, Buch- oder Sicherungshypotheken)
- Grundschuld (Brief- oder Buchgrundschuld)
- Rentenschuld (eine Sonderform der Grundschuld)
Der Gläubiger besitzt das Rechte, die Zahlung einer bestimmten Summe von Geld zu verlangen. Im Wege einer Zwangsversteigerung wird der Pfand zu Geld gemacht. Als zweite Variante kann der Geldgeber die persönliche Haftung gegen den Schuldner in Betracht nehmen. Da es ein Darlehensvertrag gibt, haftet der Schuldner mit seinem ganzen Vermögen.
Das Grundpfandrecht muss notariell beurkundet werden und wird durch die Eintragung des Pfandrechtes in das Grundbuch beständig gemacht. Oft haftet ein oder derselbe Pfand vom Schuldner für einen oder mehreren Gläubiger. Es bietet gewisse größere Kreditsicherheiten. Das Rangverhältnis mehrerer Rechte kann beispielsweise wie folgt zustande kommen:
- Darlehen des Kreditinstituts A € 25.000,00
- Darlehen des Herrn B € 20.000,00
- Darlehen der Bank C € 15.000,00
- Gesamtbetrag € 60.000,00
Wenn der Pfand zum Beispiel versteigert wurde, wird der Versteigerungserlös nach der Reihenfolge der Eintragungen in das Grundbuch nach und nach aufgeteilt. Würde der Gläubiger zwei oder drei den vollen Geldbetrag nicht zurückerhalten, weil der Versteigerungserlös nicht erreicht wurde, kann in mehreren Varianten das Geld an Land gezogen werden. Wie oben bereits erwähnt, haftet der Schuldner mit seinem ganzen Vermögen persönlich. Falls der Schuldner irgendwo noch weitere Vermögen „versteckt“ hält, wird das Kreditinstitut irgendwann zu dem Geld kommen.
Das Rangverhältnis kann jederzeit geändert werden, wenn es notwendig ist. Bei Hypotheken, Grundschuld oder einer Rentenschuld, die zugetreten werden sollen, werden Zustimmungen des Pfandbesitzers benötigt. Die Zustimmung für das Grundbuch ist unwiderruflich. Die Entscheidungen müssen vorher sehr gut überlegt sein
Autor:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de
Haben Sie Fragen oder sollen wir den Wert Ihrer Immobilie für Sie ermitteln? Rufen Sie uns an und stimmen Sie einen Termin mit uns ab. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
.
Sie wollen einen groben Wert Ihrer Immobilie wissen?
Bildquellen
- Für den erfolgreichen Verkaufsprozess ist das A und O die Immobilienbewertung: Ruiyang Zhang