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Was Müssen Vermieter Bei Untervermietungen Dulden Und Was Können Sie Verbieten

Mieter haben viele Gründe weshalb Sie Ihre Wohnung ganz oder zimmerweise untervermieten. Doch die Frage ist, ob Sie das auch dürfen? Der Vermieter muss nämlich nicht jede Untervermietung dulden.

Hier ein Überblick über die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern:

Vertragliche Pflicht/ Untervermietung

Laut §§ 540, 553 BGB spricht in den meisten Fällen nichts gegen eine Untervermietung, jedoch muss eine Genehmigung vom Vermieter eingeholt werden. Ebenso gilt es auch für den Wohnungstausch. Sobald Mieter Geld für einen Wohnraum erhalten, findet eine Untervermietung statt.

Angaben zum Untermieter

Es spielt keine Rolle ob der Mieter die ganze Wohnung oder nur ein Zimmer untervermieten will, er muss dem Mieter mitteilen wer einzieht, wieviele Menschen einziehen werden und für wie lange die Wohnung untervermietet wird.

Wann muss der Vermieter nicht eingeschaltet werden?

Vermieter müssen nicht informiert werden wenn enge Freunde oder Verwandte ohne Gegenleistung einziehen. Bei maximal sechs bis acht Wochen handelt es sich hierbei um einen Besuch.

Vermieter benötigen das Okay aller Wohnungsmieter

Wird eine Wohnung an mehrere Menschen vermietet, müssen die Mieter laut dem Landgericht in Berlin, gemeinschaftlich entscheiden.

Für welche Schäden haftet der Hauptmieter

Der Hauptmieter haftet gegenüber dem Vermieter bei genehmigter Untervermietung. Wer heimlich vermietet kann sogar von der Gebäudeversicherung in Regress genommen werden.

Wann die Untervermietung verboten werden kann

Vermieter dürfen die Untervermietung nicht unbegründet ablehnen. Mieter können notfalls das Recht auf Untervermietung einklagen, sofern ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung besteht.
Beispiele hierfür sind: Wenn sich Mieter trennen, oder etwa durch Arbeitslosigkeit die wirtschaftlichen Verhältnisse verschlechtern.
Verweigert ein Vermieter unberechtigterweise die Untervermietung, schuldet er dem Mieter Ersatz der entgangen Untermiete.

Untervermietung der gesamten Wohnung / Mieter haben keinen gesetzlichen Anspruch darauf

Ein Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf bei einem längeren Auslandsaufenthalt, die gesamte Wohnung unterzuvermieten. Sollte ein Mieter die Wohnung dennoch komplett Untervermieten obwohl der Vermieter nicht zustimmt, kann der Vermieter den Mietvertrag kündigen. Es besteht allerdings ein Recht auf teilweise Untervermietung. Sollte ein Vermieter die Teilvermietung verweigern muss er Schadensersatz leisten.

Was müssen Vermieter bei Untervermietung dulden?

Ziehen Kinder, Eltern, Geschwister, Pflegepersonal oder Hausangestellte vorübergehend ein, brauch man keine Zustimmung des Vermieters.

Zumutbare Untervermietung für den Vermieter

Für den Eigentümer muss die Untervermietung zumutbar sein. Dies wäre der Fall wenn der potentielle Untervermieter nicht tragbar wäre.

Darf der Vermieter Genehmigungen zur Untervermietung widerrufen?

Widerrufen kann der Vermieter eine einmal erteilte Erlaubnis zur Untervermietung.

Auch bei Untervermietung gilt polizeiliche Meldepflicht

Unabhängig vom Mietrecht, muss der Untermieter den Meldepflichten nachkommen. Sollte der Untermieter dieser Pflicht nicht nachkommen, muss der Eigentümer die Untervermietung nicht mehr dulden.

Untermieterzuschlag

Vermieter können Anspruch auf Extrazahlungen haben. Die Miete kann erhöht werden wenn eine Inklusivmiete vereinbart wurde und die Nebenkosten beispielsweise steigen würden. Würde der Mieter dem Zuschlag nicht zustimmen, hat der Vermieter das Recht darauf die Untervermietung nicht zu billigen.

Pauschaler anstatt anteiliger Zuschlag

Mietzuschläge von 5€ bis 30€ monatlich sind möglich, sofern sich Gefahren und Risiken für den Eigentümer erhöhen. Sofern die Immobilie von mehreren Personen genutzt wird, ist das ein Hinweis auf Mehraufwand. Ein Anteil von 20% des Untermieterzinses wäre jedoch nicht angemessen. Daher kommen pauschale Zuschläge in Frage.

Author:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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