Wohnen mehrere Bewohner zusammen, braucht es regeln für das Miteinander. Gerade in Mehrfamilienhäusern und WEGs gibt es deshalb die sog. Hausordnung. Dieser regelt, was man darf und was nicht. Doch welche Regelungen sind zulässig und welche nicht?
Die Hausordnung: Es braucht Regeln
Ohne Regeln geht es nicht. Die Regeln sind zum einen da, um klar zu regeln, wie man miteinander umgeht und was man darf und was nicht. Doch jede Hausordnung ist anders und unterscheidet sich. Deshalb natürlich, da es in jeder Gemeinschaft auch anderes zu regeln gilt. Sicherlich gibt es viele Gemeinsamkeiten, jedoch auch Unterschiebe.
Die Hausordnung: Wie rechtlich eingebunden in die Gemeinschaft
Man unterscheidet zwischen einer Hausordnung, die „nur“ aushängt und einer Hausordnung, die in den Mietvertrag mit eingebunden ist/wurde.
Eine Hausordnung, die nur ausgehängt ist, darf nur Hinweise und Anordnungen enthalten, die das Zusammenleben der Mieter regeln, etwa Ruhezeiten und Nutzung von Gemeinschaftsräumen. Es können keine Pflichten den Mietern auferlegt werden, wie etwas Schnee vor dem Haus wegzuräumen.
Die Hausordnung: Keine Willkür
Ist die Hausordnung in den Mietvertrag mit einbezogen, so gelten die dort genannten Regelungen für den Mieter verpflichtend. Jedoch sind Regelungen grundsätzlich ungültig, wenn diese gegen geltendes Recht verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte des Mieters einschränken. Auch kann nicht einfach willkürlich etwas dem Mieter auferlegt werden, das den Interessen der Bewohner widerspricht.
Die Hausordnung: Zulässige Regelungen
- Lärmstörungen vermeiden
- Ruhezeiten einhalten
- Reinigungspflichten wie das Treppenhaus
- Schnee schippen
- Sauberkeit und Ordnung einhalten
- Regeln zur Sicherheit
- Regeln zur Gartennutzung
Die Hausordnung: Unzulässige Regelungen
- Duschverbote nach einer gewissen Uhrzeit
- Genauso Besuchsverbote nach z.B. 22 Uhr
- Grundsätzliche Tierhalteverbote
- Grundsätzliche Musizierverbote
- Trockung der Wäsche in der Wohnung
- Vorschriften zu zwingend zu nutzenden Reinigungsmitteln für z.B. das Treppenhaus
Die Hausordnung: Auch nachträgliche Erstellung möglich?
In Paragraf 315 ist geregelt, dass eine Hausordnung auch nachträglich aufgestellt werden darf bzw. auch geändert werden darf. In diesem Fall ist diese bzw. die Änderungen wiederum nicht in in den Mietvertrag eingebunden und können wie eingangs bereits geschrieben keine neuen Pflichten dem Mieter auferlegen.
Die Hausordnung: Kündigung bei wiederholtem Verstoß möglich
Bricht ein Mieter mehrfach die Regeln der Hausordnung, muss er mit Konsequenzen rechnen. Bsp. Kommt der Mieter der Treppenhausreinigung trotz Aufforderung nicht nach, kann der Vermieter ein Reinigungsunternehmen beauftragen und die Kosten an den Mieter weiterreichen.
Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung, wie etwa massive Störung der Nachtruhe, kann fristlos gekündigt werden. Voraussetzung ist aber hier immer eine Abmahnung des Vermieters.
Die Hausordnung: Mieter können Änderungen nicht verlangen
Der Vermieter ist generell nicht verpichtet die Hausordnung zu ändern. Ein Recht der Mieter darauf besteht nicht.
Die Hausordnung: Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt nicht nur im Verhältnis Vermieter zu Mieter, sondern auch im Verhältnis Mieter zu Mieter. So kann jederzeit dein Mieter vom anderen Mieter die Einhaltung verlangen.
Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de
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Bildquellen
- Was darf die Hausordnung regel und was nicht: pixabay