Über eine Grundschuld sichern sich Banken einen Immobilienkredit oder andere Kredite ab. Ist der Kredit dann abbezahlt, schickt die Bank in der Regel eine Löschungsbewilligung. Ob Sie die Grundschuld aber dann löschen lassen, soll dieser Artikel klären
Was ist die Grundschuld überhaupt?
Die Grundschuld ist erstmal ein Eintrag im Grundbuch einer Immobilie. Wenn Sie eine Immobilie kaufen und den Kauf über einen Kredit bei einer Bank finanzieren, lässt sich die Bank eine Grundschuld eintragen. Dieser Eintrag sichert der Bank zu, dass diese, sollten Sie die Raten nicht mehr zahlen können, die Immobilie als Sicherheit hat. Gleichzeitig können Sie die Immobilie auch nicht ohne Zustimmung der Bank weiterverkaufen.
Die Grundschuld dient also der Bank als Sicherheit für den Immobilienkredit und daraus ergibt sich dann auch für die Bank das Recht, die Immobilie, sollten Sie mit den Raten in Verzug kommen, zwangsversteigern zu lassen. Die Grundschuld erfüllt also in erster Linie eine Sicherungsfunktion für die Bank.
Wann löschen lassen?
Ist der Kredit zurückgezahlt, so könnte die Grundschuld gelöscht werden. Das Löschen geht relativ einfach. Man erhält nach Rückzahlung des Kredits von der Bank automatisch oder nach Aufforderung eine Urkunde, mit der man zum Notar geht und welche es erlaubt, die Grundschuld löschen zu lassen. Die Gebühren richten sich nach der Höhe des Betrags, über den sich die Grundschuld erstreckt. In der Regel ab 180 Euro.
Nur wann ist es sinnvoll, eine Grundschuld löschen zu lassen? Grundsätzlich kann man sagen, dass man ohne Grund eine Grundschuld nicht löschen lassen sollte. Zum einen ist es so, dass eine eingetragene Grundschuld nichts kostet, nur das löschen. Zum anderen kann man von der Bank, die die Grundschuld eingetragen hat, jederzeit und leichter wieder einen Kredit erhalten. Die Grundschuld ist dann ja schon da und man spart sich erneute Kosten.
Wenn Sie die Immobilie verkaufen, wird die Grundschuld im Zuge des Verkaufs ohnehin gelöscht.
Insofern macht das Löschen einer Grundschuld immer erst dann Sinn, wenn es einen guten Grund dafür gibt.
Darauf sollten Sie achten
Die Urkunde, die Sie von der Bank nach vollständiger Tilgung geschickt bekommen (auffällig gelbes Papier), sollten Sie sehr gut aufbewahren. Sollte diese Urkunde verloren gehen, dauert es mehr als sechs Monate, diese erneut zu beschaffen. Sollten Sie also die Immobilie mit eingetragener Grundschuld verkaufen wollen und diese Urkunde ist nicht mehr auffindbar. Dauert es mind. sechs Monate eher länger, bis der Kaufpreis nach dem Notarvertrag zur Zahlung fällig wird.
Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber Heidelberger Wohnen GmbH, Cranachring 25, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de