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Wann Darf Ein Vermieter Eigenbedarf Anmelden

Die Kündigung wegen Eigenbedarf ist eine der häufigsten Kündigungsgründe. Dabei hat der Mieter in der Regel schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall. Der BGH hat nun über zwei solche Kündigungen zu entscheiden.

Bei einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter in der Regel schlechte Karten. Es sei denn, er beruft sich auf einen Härtefall. Bei den wenig verfügbaren Wohnungen und gerade bei älteren Mietern geschieht dies oft. Und dies beschäftigt zunehmend die Gerichte.

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Was ist ein Härtefall?

Nach dem BGB §573 kann ein Vermieter einem Mieter dann kündigen, wenn er Eigenbedarf für seine Immobilie anmeldet. Dies kann er auch tun, wenn er nicht selbst, sondern jemand aus seiner Familie oder Angehörige seines Haushalts einziehen will. Der Mieter kann sich nach BGB §574 wehren, wenn er begründet, dass die Kündigung für ihn und seinen Angehörigen eine Härte bedeuten würde, wenn man auch die berechtigten Interessen des Vermieters in dabei hinreichend berücksichtigt hat. Das ist auch dann der Fall, wenn eine angemessene Ersatzwohnung nicht zu zumutbaren Bedingungen beschafft werden kann.

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Der Fall

In Fall 1 wurde einer 80 Jährigen Mieterin, die schon 45 Jahre die Wohnung lebt auf Eigenbedarf gekündigt. Zudem leider die Mieterin nachweislich an Demenz. Sie wollte verständlicherweise nicht ausziehen. Die Eigenbedarfskündigung war damit begründet, dass der Eigentümer die Wohnung selbst beziehen will, weil seine aktuelle Wohnung zu klein ist. Der Vermieter hatte die Wohnung erst kürzlich gekauft und beabsichtigte von Anfang an, die Wohnung selbst zu nutzen.

In Fall 2 wolle die Eigentümerin einer Doppelhaushälfte mit Ihrem Freund zusammen in das Haus ziehen, u.a. auch, um ihrer pflegebedürftigen Großmutter näher zu sein.

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Die Entscheidung der Vorinstanzen

In Fall 1 wurde entscheiden, dass das berechtigte Interesse der Mieterin überwiegt und somit die Eigentümer nicht auf Eigenbedarf kündigen kann. Gerade die Dauer und die Krankheit wurden als Hinderungsgrund vom Gericht benannt. Dagegen legte der Familienvater Revision vor dem BGH ein (VIII ZR 180/18).

In Fall 2 wurde der Eigenbedarfskündigung recht gegeben, weil ein Umzug dem Mieter zuzumuten wäre. Dagegen zogen diese vor den BGH (VIII ZR 167/17) mit der Begründung, dass der Eigenbedarf vorgeschoben wäre, zumal mittlerweile die Oma auch verstorben wäre.

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Was gibt im Härtefall den Ausschlag

Das Alter alleine kann nicht als Kriterium herhalten. Es gibt schließlich auch 80 Jährige Marathonläufer. Auch die Krankheit alleine nicht. Es müsste festgestellt werden, ob die Krankheit durch einen Umzug negativ beeinflusst wird. Die Folgenabschätzung wäre entscheidend.

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Die Entscheidung

Die Entscheidung wurde noch nicht veröffentlicht, obgleich die Verhandlung für den 17.05.2019 angesetzt war. Sobald das Urteil erscheint, können Sie es hier einsehen (Links siehe auch, ganz oben)

Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber

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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0023/19

Bildquellen

  • Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden: Lucas Lima
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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Wann darf ein Vermieter Eigenbedarf anmelden?