Zum Inhalt springen
Ein Modernes Glasgebäude Ragt Neben Einer Fußgängerbrücke über Einem Fluss in Den Bewölkten Himmel

Die Gründe für den Verkauf einer Immobilie können sehr unterschiedlich sein. Zum Beispiel möchte eine junge Familie ihre Eigentumswohnung verkaufen um in ein eigenes Haus zu ziehen, weil Nachwuchs ansteht. Andere hingegen sind leider dazu gezwungen ihr Objekt, welches als Kapitalanlage diente, zu verkaufen, weil sie in finanziellen Schwierigkeiten stecken. Aber genauso gut kann auch ein Besitzwechsel innerhalb der Familie Grund für einen geplanten Wohnungsverkauf sein.

Verkauf von Immobilien – Diese Punkte beachten!

Beim Verkauf von Immobilien gibt es einige Punkte, die unbedingt beachtet werden müssen. Auf die einzelnen Punkte: Kaufvertrag, Grunderwerbsteuer, Grundbuch und Vermittler soll an dieser Stelle etwas genauer eingegangen werden. Der Kaufvertrag muss notariell beglaubigt sein.

Sollte dies nicht der Fall sein, so gilt der Verkauf als nicht rechtsmäßig. Auch wenn normaler Weise der Käufer die Grunderwerbsteuer zahlt, sollte diese nicht außer Acht gelassen werden, denn sollte der Käufer seiner Verpflichtung dem Fiskus gegenüber nicht nachkommen, so kann auch der ehemalige Besitzer belangt werden. Bei einem Verkauf innerhalb der Familie, in direkter Linie, muss keine Grunderwerbsteuer bezahlt werden. Aber auch die
Grundbuchsituation ist im Vorhinein zu klären.

Verkauf von Immobilien – Belastungen oder Beschränkungen?

Eventuell sind in der ersten oder zweiten Abteilung des Grundbuchs Belastungen oder Beschränkungen eingetragen, die womöglich einen Verkauf der Immobilie erschweren oder gar unmöglich machen. Solch eine Beschränkung könnte zum Beispiel ein Vorkaufsrecht der Stadt oder Gemeinde sein, welches den Verkäufer dazu verpflichtet die Immobilie zunächst der Stadt oder Gemeinde zum Kauf anzubieten. Wesentlich schlimmer kann sich zum Beispiel ein eingetragenes Wohnrecht auswirken. Falls für die Immobilie noch ein Käufer gefunden werden muss, so stellt sich die Frage ob ein Vermittler eingeschaltet werden soll.
Da der Makler von sich aus aber nicht tätig werden muss, ist es unter Umständen ratsam weitere Makler zu beauftragen oder individuelle Verträge zu schließen. Schlussendlich muss auch geklärt werden, ob Käufer oder Verkäufer für die Maklerprovision aufkommen.
In manchen Fällen wird auch jeweils die Hälfte der Provision von beiden, also Käufer und Verkäufer getragen. Wenn all diese Punkte beachtet werden, sollte dem erfolgreichen Verkauf einer Immobilie nichts mehr im Wege stehen.

Autor:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

Haben Sie Fragen oder sollen wir den Wert Ihrer Immobilie für Sie ermitteln? Rufen Sie uns an und stimmen Sie einen Termin mit uns ab. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

.


Sie wollen einen groben Wert Ihrer Immobilie wissen?

author avatar
Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Verkauf von Wohneigentum – das ist zu berücksichtigen!