Untervermietung: Vermieter darf 25 Prozent Untermietzuschlag fordern
Kann man mit Hilfe eines Untermieters seine eigenen Finanzen aufbessern? Ja, wenn der Vermieter zustimmt, dann ist das durchaus möglich. Allerdings kann der Vermieter vom Hauptmieter eine Beteiligung an den Einnahmen fordern. Dies jedoch nur bis zu einer bestimmten Grenze.Untervermietung: Untermietzuschlag
Erlaubt ein Vermieter eine Untervermietung, kann er vom Hauptmieter eine Beteiligung an den Einnahmen verlangen. Hier ist die Höhe des Zuschlags ist jedoch begrenzt: Der Vermieter darf höchstens 25 Prozent der Untermiete einfordern. 25 Prozent gelten dann, wenn wenn die ursprüngliche Miete des Hauptmieters unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Softern der Hauptmieter bereits die ortsübliche Vergleichsmiete bzw. mehr bezahlt, ist nur ein Untermietzuschlag von höchstens 20 Prozent angemessen.Untervermietung: Der Fall
Im konkreten Fall machte der Vermieter seine Erlaubnis zur Untervermietung von der folgenden Bedingung abhängig: Er forderte als Untermietzuschlag 100 Euro mehr pro Monat vom Hauptmieter. Der Mieter zweifelte an den Ansprüche des Vermieters in einem Feststellungsverfahren an. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, dass eine Zahlung von monatlich 80 Euro an den Vermieter gerechtfertigt sei. Dagegen legte der Mieter Beschwerde ein.Untervermietung: Das Urteil
Zu Unrecht, entschieden die Richter des Landgerichts (Az.: 18 T 65/16). Im konkreten Fall lag eine echte Untervermietung vor – der Mieter hatte ein Zimmer einer dritten Person überlassen. Für den Vermieter sei die Untervermietung nur gegen Zahlung eines Zuschlags zumutbar. Da die Miete unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete lag, sei auch die Höhe von 80 Euro angemessen. Denn sie entsprach ca. 24 Prozent der Untermiete (335 Euro). In dem Fall ging es nicht um eine Mitnutzung etwa durch den Partner des Mieters (unechte Untervermietung). Wichtig: Die Höhe des Zuschlags hängt jedoch nicht davon ab, wie stark die Wohnung durch den Untervermieter abgenutzt wird oder ob die Betriebskosten dadurch steigen, befand das Gericht.Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
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Bildquellen
- Untermietzuschlag Untervermietung: https://www.pexels.com