Es gibt verschiedene Informationspflichten beim Immobilienverkauf. So erklärt regelmäßig der Verkäufer im notariellen Kaufvertrag, dass ihm versteckte Mängel nicht bekannt sind. Das sind solche Mängel, die ein Käufer bei einer Besichtigung nicht erkennen kann. Umgekehrt bedeutet das, dass der Verkäufer den Käufer über alle versteckten Mängel zu informieren hat.
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Wasser im Keller bei Regen: Der Fall
Das Oberlandesgericht hatte einen Fall zu verhandeln, bei dem ein Käufer eines Einfamilienhauses sogar extra gefragt hatte, ob der Keller trocken sei. Der Verkäufer der Immobilie hatte das bejaht. Kurz nach dem Kauf fiel der erste Regen und Wasser drang in den Keller ein. Daraufhin machte der Käufer beim Verkäufer zunächst Schadensersatzansprüche geltend und überwies dem Verkäufer bei Kaufpreisfälligkeit deshalb 30.000 Euro weniger. Kurz drauf erklärte der Käufer dann auch noch den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die gezahlte Summe zurück. Das wollte der Verkäufer nicht akzeptieren.
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Wasser im Keller bei Regen: Die Entscheidung
Die Richter sahen die Sache wie der Käufer und entschieden, dass der Rücktritt vom Kaufvertrag wirksam ist. Entscheidend dafür war die Falschaussage des Verkäufers, der in diesem Fall sogar arglistig handelte und den Mangel bewusst verschwiegen hat. Da dadurch der Käufer getäuscht wurde, ist der Rücktritt rechtens.
OLG Hamm (AZ 22 U 161/15)
Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Wir auch! Makler sind zu teuer? Nein! Wir verkaufen für Verkäufer kostenfrei! 100% Service, Null Kosten!
Sie möchten vermieten? Wir vermieten Ihre Immobilie zum Festpreis!
»zurück zum Blog oder »zurück zur Hauptseite
Bildquellen
- Rücktritt vom Kaufvertrag bei Wasser im Keller bei Regen: Sourav Mishra