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Rückabwicklung Des Kaufes Einer Immobilie Bei Falscher Angabe Des Baujahrs

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie bei falscher Angabe des Baujahrs

Mängel an einer Immobilie sollten auf keinen Fall verschwiegen werden. Andernfalls drohen dem Verkäufer Schadenersatzforderungen oder schlimmstenfalls sogar eine Rückabwicklung des Kaufvertrages und das auch mehrere Jahre später! Dabei sind auch falsche Angaben zur Immobilie auch Mängel, die zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen können.

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie: Der Fall

In dem o.g. Fall wurde das Einfamilienhaus in den 1990er Jahren errichtet, das der Sohn 2008 geerbt hat. 2013 wurde das Haus schließlich für 650.000 Euro vom Sohn verkauft. Es stellte sich heraus, dass das Haus diverse Mängel hatte und so wurde bereits der Kaufpreis nachträglich um 50.000 Euro gemindert. Im notariellen Kaufvertrag wurde als Baujahr 1997 angegeben. Es stellte sich jedoch heraus, dass das Haus tatsächlich 1995 bereits fertiggestellt war und auch 1995 bereits bezogen wurde. Also nun die Käufer auch noch von dieser Tatsache Kenntnis erlangten, forderten Sie die Rückabwicklung des Kaufvertrags und damit Rückgabe der Immobilie und Herausgabe des gezahlten Kaufpreises. Der Verkäufer lehnte ab. Die Käufer gingen vor Gericht.

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie: Das Urteil

Das OLG gab den Käufern recht. Es handelt sich bei dem falschen Herstellungsjahr im Kaufvertrag um einen Sachmangel, welcher wesentlich ist und somit eine Rückabwicklung des Kaufvertrags verlangt werden kann. Denn die Angabe des Baujahrs im Kaufvertrag stellt eine Beschaffenheitsvereinbarung dar. Die Käufer hätten sich darauf verlassen dürfen, dass das Haus dem technischen Standard des vereinbarten Baujahrs 1997 entsprach. Tatsächlich sei das Haus aber bereits im ersten Quartal 1995 bezugsfertig gewesen.

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie: Der Urteilsspruch

Stellt sich nach dem Erwerb einer Immobilie heraus, dass diese zwei Jahre älter ist als im Kaufvertrag angegeben, kann der Käufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden (Az.: 22 U 82/16).

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie: Die Begründung

Der Verkäufer ist für die falsche Angabe verantwortlich. Weiter stellt diese eine erhebliche Pflichtverletzung dar und in dem vorliegenden Fall auch noch eine arglistigen Täuschung. Laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss ein Verkäufer den Käufer auch ungefragt über wesentliche Mängel an einer Immobilie aufklären, wenn diese für die Willensbildung des Käufers offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind. Somit gilt der zuvor vereinbarte Ausschluss einer Sachmängelhaftung in diesem Fall nicht. Vielmehr sei der Wert dieser durch die falsche „Verjüngung“ deutlich beeinträchtigt, befand das Gericht.

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie: Verjährung

Grundsätzlich haben Hauskäufer nach der Übergabe drei Jahre lang die Möglichkeit, Mängel zu reklamieren. Bei einem Hausbau läuft die Gewährleistungsfrist fünf Jahre ab der Bauabnahme.
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Rückabwicklung des Kaufes einer Immobilie bei falscher Angabe des Baujahrs