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Privates Bieterverfahren Beim Immobilienverkauf

Entschließen sich Immobilieneigentümer ihre Immobilie zu verkaufen, stellen sie sich häufig die Frage ob sie diese selbst also privat verkaufen sollen oder doch lieber über einen Makler. Bei beiden Varianten gibt es sowohl Vor- als auch Nachteile.

Relativ unbekannt aber durchaus an Popularität und Beliebtheit gewinnend ist das so genannte „private Bieterverfahren“ welches auch als Bieterverfahren oder fälschlicherweise als öffentliches Bieterverfahren bezeichnet wird.

Die Immobilien werden hier von privat in Form von einem öffentlichen Bieterverfahren verkauft.

Bei einem privaten Bieterverfahren sollte es sich weder um eine Versteigerung oder Auktion handeln. Da einem Laien oft das Know-How für einen reibungslosen Ablauf fehlt, wäre es ratsam einen fachkundigen Immobilienmakler hinzuzuziehen.

Das gesamte Verfahren sollte nicht länger als 3 Monate in Anspruch nehmen. Der Immobilienmakler benötigt in der Regel maximal zwei Wochen um alle relevanten Unterlagen beisammen zu haben um ein aussagekräftiges Exposé zu erstellen.

Das Objekt sollte somit auf diversen Internetportalen angepriesen werden. Im Anschluss wird ein Besichtigungstermin mit den Interessenten vereinbart und gleichzeitig eine Bietfrist festgelegt zu der die Interessenten ein Gebot für den Käufer abgeben können.

Der Verkäufer kann zu Beginn des Bieterverfahren entscheiden, ob die abzugebenden Gebote einen Mindestpreis nicht unterschreiten dürfen, oder ob Gebote in jeder Höhe zulässig sind. Nach Ablauf der Bietdauer entscheidet sich der Verkäufer, ob er das Höchstgebot annehmen will, oder nicht.

Wenn der Verkäufer das Höchstgebot annimmt und zwischen Verkäufer und Käufer alles geklärt wurde auch seitens der Finanzierung, dann kann der Kaufvertrag beim Notar beurkundet werden

Sehr wichtig bei einem privaten Bieterverfahren ist der Hinweis
„Eigentümerzustimmung vorbehalten“ der Käufer soll erst nach Abschluss des Notarvertrages Eigentümer der Immobilie werden, nicht wie bei Versteigerungen, bei denen die Abgabe eines Gebotes zum Kauf verpflichtet und der Bieter bei Erhalt des Zuschlags Eigentümer wird.

Vorteile beim privaten Bieterverfahren sind für den Eigentümer eindeutig, dass sich der Verkauf seiner Immobilie in einem festen Zeitrahmen bewegt und dass wie bei einer Versteigerung mehrere Interessenten gleichzeitig bieten können. Kaufinteressenten wissen um die Konkurrenz und geben meist von Anfang ein realistisches Gebot ab, um möglichst einer der Höchstbietenden zu sein. Sollten bei den ersten Besichtigungen nur wenig Interessenten anwesend sein, sollte der Werbezeitraum sich um etwa zwei bis drei Wochen verlängern und alle Interessenten zu einem zweiten Termin eingeladen werden, in der Hoffnung, bis dahin noch weitere Interessenten gefunden zu haben.

Im Großen und Ganzen ist das private Bieterverfahren eine sehr interessante Form einen Immobilienverkauf durchzuführen.

Alle Vorteile einer Versteigerung werden geboten und ist zudem meist in einem überschaubaren Zeitraum beendet und bei entsprechender Erfahrung auch ohne Makler durchzuführen was jedoch nur bedingt zu empfehlen ist. Die gleichzeitige Konkurrenz unter Interessenten ermöglicht oftmals das Erzielen eines angemessenen Verkaufspreises sowie ein schnelles Verkaufsverfahren.

Author:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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