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Ausstieg Aus Dem Mietvertrag Darf Der Vermieter Die Miete Erhöhen

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung wg. Auszug des Partners möglich?

Das erste mal eine gemeinsame Wohnung? Natürlich. Die mietet man dann auch gleich gemeinsam, man will ja gleichberechtigt sein. Nur was, wenn das junge Glück scheitert und einer will ausziehen und auch aus dem Mietvertrag raus. Was verständlich ist, denn man will ja nicht für etwas zahlen und haftbar sein, dass man nicht mehr nutzt. Aber wie geht das dann, wenn überhaupt?

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Haftung der Mieter untereinander

Leider wird diese Frage in der Regel aufgrund der Vorfreude auf die gemeinsame Wohnung faktisch nie gestellt. Erst, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und oft die Fronten verhärtet sind, dann denkt man darüber nach. Der Partner der geht, will auch aus dem Mietvertrag entlassen werden. Auch wenn der oder die Ex die Miete künftig alleine stemmt, bleibt man dem Vermieter gegenüber Haftbar, sollte der Ex die Miete einmal nicht zahlen (können). Spätestens, wenn der andere in Zahlungsrückstand gerät, wird der Vermieter beide wegen der offenen Zahlung in Haftung nehmen. Aber auch andere Gründe sind denkbar, dass Ärger auf einen zukommt. Kürzt z.B. der verbleibende Bewohner die Miete aus irgendwelchen Gründen und der Mieter klagt dagegen, sehen sich alle wieder im Gerichtssaal.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Alle müssen zustimmen

Es bleibt für den, der auszieht nur eines. Wenn es nur irgendwie geht, auch raus aus dem Mietvertrag. Manchmal schafft man es, die Zustimmung vom Ex zu bekommen, sofern dieser sich überhaupt die Wohnung alleine Leisten kann. Geht die Beziehung in einer solchen Konstellation in zwei, hat man als derjenige der auszieht sogar das Recht, vom anderen die Zustimmung zu verlangen. Das ist nicht verweigerbar. Nur nützt das in der Praxis nicht viel, denn: Der Vermieter ist auch Vertragspartner und alle Vertragspartner müssen nunmal einer Vertragsänderung zustimmen. Also raus aus dem Vertrag. Aber wie? Zunächst braucht man dafür die Zustimmung des anderen Hauptmieters. Die sollte leicht zu bekommen sein. Wenn nichteheliche Lebensgemeinschaften enden, hat man auch einen Anspruch darauf, dass der Verflossene der Kündigung der gemeinsamen Wohnung zustimmt. Zudem kann man verlangen, von der Miete freigestellt zu werden, wenn man nicht mehr in der Wohnung lebt.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Auch der Vermieter

Oft scheitert der Ausstieg aber an der anderen Seite, nämlich am Vermieter. Verträge können nur geändert werden, wenn beide Seiten zustimmen. Ohne Einverständnis des Vermieters läuft also nichts. Und der Vermieter ist keineswegs verpflichtet, eine der Parteien aus dem Vertrag zu entlassen. Denn für den Vermieter ist es haftungstechnisch nachteilig, wenn nur noch einer der beiden für die Miete aufkommen muss. Hier bietet sich alternativ dann eine Aufhebungsvereinbarung an. Dort kann geregelt werden, dass der ausziehende aus dem Vertrag ausscheidet, der Vertrag an sich mit dem verbleibenden Mieter unverändert fortgesetzt wird. Hierauf gibt es aber keinen Anspruch. Ein Kompromiss muss also gefunden werden, sonst geht nichts, außer einer Kündigung des Mietvertrags. Aber auch das geht nur, wenn alle Mieter das auch so wollen. Und in der Regel will der eine ja gerade nicht ausziehen.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Überzeugungsarbeit

In der Regel wird er sich zumindest davon überzeugen, dass der verbleibende Mieter die Miete auch alleine bezahlen kann. Im  besten Fall bietet er dann eine Aufhebungsvereinbarung an. Dann wird der Ausziehende aus dem Vertrag entlassen und der andere kann ihn zu den alten Bedingungen fortsetzen. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Und oft wollen Vermieter nicht auf die Sicherheit verzichten, die ein Vertrag mit zwei Hauptmietern bietet.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Überzeugen durch Win-Win

Je nachdem, wie lange der Mietvertrag schon läuft und die Miete auf dem Niveau von vor x Jahren verharrt ist, kann man dem Vermieter hier anbieten, eine sonst kaum mögliche Mieterhöhung im Gegenzug zu seiner Zustimmung und den Verzicht auf die Sicherheit eines zweiten haftenden Mieters, die Miete auf ein leicht höheres Niveau anzupassen. Lässt der Vermieter sich darauf jedoch auch nicht ein, hat man nur noch eine weitere Möglichkeit.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Die Haftungsfreistellung

Sind sich zumindest die Mieter untereinander einig, so wäre es denkbar, dass der in der Wohnung verbleibende Mieter dem anderen eine schriftliche Haftungsfreistellung unterschreibt. Zwar kann der Vermieter den Ex immer noch belangen, doch kann dieser im Gegenzug das gezahlte Geld vom verbleibenden Mieter einfordern. Aber seine wir ehrlich, das ist auch kaum ein sinvoller Weg, da er den einen stark benachteiligt.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Untervermieten wird schwierig

Gerade wenn der verbleibende Mieter die Miete langfristig nicht alleine stemmen kann und die Wohnung genug Platz bietet, kommt man oft zu dem Gedanken, eine Untervermietung durchzuführen. Doch Vorsicht, ohne Zustimmung des Vermieters ist das nicht möglich und man risikiert ohne Vermieterzustimmung die fristlose Kündigung. Und noch ein Problem kann sich bei dieser Variante ergeben: Womöglich möchte der verbliebene Mieter seine Miete nicht alleine zahlen und deshalb eine WG gründen. Oder er möchte seinen neuen Lebenspartner in die Wohnung holen. Wenn er keinen Rauswurf riskieren will, muss er sich die Untervermietung vom Vermieter absegnen lassen. Und der könnte sich querstellen, wenn die Wohnung dadurch überbelegt wäre. Schließlich lebt man ja offiziell bereits zu zweit dort.

Mieterhöhung bei Mietvertragsänderung: Fazit

Der Satz: „Schon heute an Morgen denken“ ist hier ziemlich treffend. Entweder einer mietet von vorne herein nur die Wohnung, oder man regelt den Fall der Fälle schon von vorne herein. Denn da ist es oft sehr einfach möglich.
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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