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Mieter Muss Anwaltskosten Bei Verweigerter Mieterhöhungszustimmung Tragen

Mieter muss Anwaltskosten bei verweigerter Mieterhöhungszustimmung tragen

Verweigert ein Mieter die Zustimmung zu einer berechtigten Mieterhöhung, so muss dieser die Anwaltskosten tragen. In diesem Fall verstößt der Vermieter nicht gegen seine Schadensminderungspflicht

Mieter muss Anwaltskosten zahlen: Hintergrund

Ein Vermieter verlangte vom Mieter eine mit Schreiben begründeten Mieterhöhung zuzustimmen. Der Mieter gab die Zustimmungserklärung jedoch nicht innerhalb der gesetzlich bestimmten Frist von § 559b Abs. 2 BGB ab. Der Vermieter mahnte deshalb ab. Der Mieter erteilte die Zustimmung weiterhin nicht. Der Vermieter beauftragte einen Anwalt, um die Mieterhöhung durchzusetzen. Dieser versuchte dies erst erfolglos außergerichtlich, anschließen wurde die Mieterhöhung eingeklagt. Die Klage war erfolgreich.

Nun verlangte der Vermieter Ersatz der außergerichtlichen Kosten, also der Kosten des Anwalts. Der Mieter stellte sich auf den Standpunkt, dass er nicht Schadensersatzpflichtig sein, da der Vermieter seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen sei. Es sei nicht erforderlich gewesen, einen Anwalt einzuschalten.

Mieter muss Anwaltskosten zahlen: Die Entscheidung

Der Mieter muss dem Vermieter die Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts als Verzugsschaden erstatten. Denn spätestens seit der Mahnung befand sich der Mieter in Verzug mit der Abgabe der Zustimmungserklärung. Die Einschaltung eines Anwalts zur Rechtsdurchsetzung verstößt nicht gegen die Schadensminderungspflicht. Grundsätzlich ist die Einschaltung eines Anwalts gerade besser geeignet, dem Schuldner die Ernsthaftigkeit aufzuzeigen und damit einen Rechtsstreit zu vermeiden. Auch wenn dies im vorliegenden Fall nicht gelungen ist.

Aktenzeichen: (AG Köpenick, Urteil v. 4.9.2018, 7 C 199/18)

Author:

Marco Feindler
– Geschäftsführer-

info@heidelbergerwohnen.de
https://www.heidelbergerwohnen.de

 


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Bildquellen

  • Mieter muss Anwaltskosten bei verweigerter Mieterhöhungszustimmung tragen: Ric Rodrigues
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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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