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Löschung Der Grundschuld Kostet Nur Unnötig Geld

Löschung der Grundschuld kostet nur unnötig Geld

Oft lassen Eigenheimbesitzer  die Grundschuldeintragung löschen, wenn der Kredit für ihre Immobilie abgezahlt ist. Experten halten das für einen Fehler, denn die Grundeigentümer verschenken damit richtig viel Geld. In der Regel kostet die Löschung der Grundschuld mehrere Hunderte Euro. Viel sinnvoller ist es, die Grundschuld lediglich stilllegen zu lassen. Damit kann diese später bei der Aufnahme eines neuen Darlehens reaktiviert werden kann. Z.B. kann diese dann für eine Reparatur oder für die Kauf einer weiteren Immobilie genutzt werden.

Für was braucht man eine Grundschuld überhaupt?

Bei einer Finanzierung eines Immobilienkaufs lässt sich die Bank im Grundbuch eine Grundschuld eintragen. Mit dieser Eintragung sichert sie sich den Zugriff auf die Immobilie. Sollte der Schuldner den Kredit einmal nicht mehr bedienen, kann sie direkt auf die Immobilie zugreifen. Nach der Tilgung des Kredites lassen viele Eigentümer die Grundschuld löschen. Das geschieht in der Annahme, dass man erst dann die Immobilie lastenfrei besitzt. Das ist jedoch ein Irrglaube. Oft wird auch unterstellt, dass man die „lastenfreie“ Immobilie zu einem höheren Preis verkaufen kann. Teilweise wird auch unterstellt, dass ohne Lösung die Bank trotzdem jederzeit die Immobilie in Besitz nehmen kann. Das ist jedoch Unsinn. Nach §1193 Abs. 1 BGB kann die Bank eine Immobilie zwangsversteigern lassen. Aber auch nur dann, wenn Sie nachweist, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht Nachgekommen ist. Sobald der Kredit vollständig abbezahlt ist, gibt es keine Zahlungsverpflichtungen mehr und somit kann die Bank auch nichts mehr zwangsversteigern.

Verzichtserklärung und Löschungsbewilligung

Als  Eigentümer sollte man von der Bank nach Tilgung des Kredites eine sog. Verzichtserklärung samt Löschungsbewilligung sich ausstellen lassen. Damit bestätigt das Kreditinstitut, dass das Darlehen getilgt ist. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshof (Az.: XI ZR 244/90) darf die Bank dafür jedenfalls keine Gebühr erheben. Diese Löschungsbewilligung benötigt auch der Notar bei einem späteren Verkauf der Immobilie. Liegt diese dann schon vor, fällt dieser Schritt der Unterlagenbeschaffung weg. Dies ist insb. auch sinnig, da die Bank viele Jahre später vielleicht überhaupt nicht mehr exisitiert und somit die Löschungsbewilligung dann nicht mehr zu beschaffen ist.

Grundschuld und Verkauf

Auch bei einem Verkauf der Immobilie bringt die Löschung der Grundschuld keinen Vor-oder Nachteil. Eine vorhandene Grundschuld könnte sogar einen Vorteil für den Käufer bieten. Aber nur dann, wenn er bei der gleichen Bank finanziert, wie der Verkäufer. In diesem Fall kann er die Grundschuld 1:1 übernehmen, sofern diese entsprechender Höhe ausreichend ist. Dies wird jedoch nur in den seltensten Fällen vorkommen. Eine Abtretung der vorhandenen Grundschuld an eine andere Bank wäre möglich, jedoch wird dies normalerweise aufgrund des höheren Aufwands für Banken und Notare nicht durchgeführt.
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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