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Können Mieter Etwas Bei Baulärm Unternehmen

Der Bauboom hat seine Nachteile: Die Nachbarn müssen auf monatelanges Chaos und Lärm vorbereitet sein. Leider haben Mieter nur begrenzte Möglichkeiten, Baulärm zu bekämpfen.

Da lebt man mehrere Jahre ruhig und jetzt sowas: Das Nachbarhaus wird von Baggern dem Erdboden gleich gemacht, ein neues Gebäude wird gebaut, was mit Schmutz und Lärm verbunden ist. Bringen in dem Fall Beschwerden etwas und kann man Mietminderung verlangen?

In der Regel haben Bürger Baustellenlärm zu dulden. Die Kommune ist für die Bauaufsicht zuständig, hier können sich Bürger mit Beschwerden melden. Zudem gibt der Gesetzgeber Bauherren Lärmschutzregeln vor. Ausschlaggebend sind die TA (Technische Leitung) und die AVV (allgemeine Verwaltungsvorschrift) zum Schutz vor Baulärm.

Kein nächtlicher Lärm

Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr muss grundsätzlich leiser sein als tagsüber. Sollten sich Nachbarn in dieser Zeit beschweren, schickt die Bauaufsicht Kontrolleure los. Sollten Verstöße vorliegen machen die Behörden Auflagen. Diese reichen bis hin zu Arbeitszeitbeschränkungen und im Extremfall zum stilllegen der Baustelle.

Es hängt vom Einzelfall ab ob Mieter Mietminderungen wegen Baulärms durchsetzen können. Mietern in der Stadt wird Beispielsweise ein höheres Lärmniveau zugemutet.

In Städten muss mit Baustellen gerechnet werden

In Städten ist damit zu rechnen, dass sich in der Nachbarschaft die Bautätigkeit entfaltet, durch Modernisierung, Schließung von Baulücken oder durch Sanierungen.

Ebenso ist in Neubaugebieten davon auszugehen, das neue Häuser gebaut werden und dass dadurch ein gewisser Geräuchpegel entsteht. Sofern Mieter bei dem Vertragsabschluss über eine geplante Baustelle Bescheid wissen, fällt ein Mietminderungsrecht flach.

Kann Mietern eine Beschaffenheitserklärung helfen?

Eine Beschaffenheitserklärung kann zugunsten von Mietern wirken. Hierbei halten beispielsweise beide Mietparteien das Wohnungskriterium “ruhige Lage“ fest. Entweder wird die Erklärung ein Teil des Mietvertrages oder unter Zeugen abgesprochen. Somit haben Mieter womöglich bessere rechtliche Möglichkeiten auf eine Mietminderung. Vermieter müssen Baulärm ebenso wie Mieter tolerieren.

Rechtssprechung

Gerichte urteilen bei Mietminderung wegen Baulärm unterschiedlich. Das Münchener Landgericht stellt fest, das Baustellenlärm regelmäßig als Mietmangel anzusehen ist.
Ebenso gab das Landgericht von Berlin Mietern recht, die wegen benachbarten Großbaustellen ihre Miete minderten.

Erschwert BGH Minderungen?

Der BGH hat bereits Mietern ein Recht auf Lärm-Mietminderung abgesprochen. Ein Vermieter hatte geklagt, da die Mieter 10 Prozent weniger Miete überwiesen haben, da vier Jahre nach Einzug auf dem angrenzenden Grundstück eine Baulücke geschlossen wurde. Dies lies der BGH nicht einfach so durchgehen. Mieter dürfen sich nicht schadlos am Vermieter halten, wenn dieser rechtlich nichts gegen den lästigen Lärm ausrichten kann. In diesem Fall rät der DMB von Mietminderung ab. Es sollte hier unter Rückforderungsbehalt gezahlt werden. Falls jemand trotzdem weniger überweisen möchte, ist Vorsicht geboten, es könnte zu einem Rauswurf kommen.

Author:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Können Mieter etwas bei Baulärm unternehmen?