Der Bauboom hat seine Nachteile: Nachbarn müssen sich auf monatelanges Chaos und Lärm vorbereiten. Leider haben Mieter nur begrenzte Möglichkeiten, Baulärm zu bekämpfen.
Mehrere Jahre lebt man ruhig und jetzt sowas:
Das Nachbarhaus wird von Baggern dem Erdboden gleich gemacht, ein neues Gebäude wird gebaut, was mit Schmutz und viel Lärm verbunden ist. Bringen in dem Fall Beschwerden etwas und kann man Mietminderungen verlangen?
In der Regel haben Bürger den Lärm zu dulden. Die Kommune ist für die Bauaufsicht zuständig, hier können sich Bürger mit ihren Beschwerden melden. Der Gesetzgeber gibt zudem Bauherren Lärmschutzregeln vor. Ausschlaggebend wären die TA Technische Anleitung und die AVV allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz vor Baulärm.
Nächtlicher Lärm ist untersagt
Zwischen 20 Uhr und 7 Uhr muss grundsätzlich leiser sein als tagsüber. Beschweren sich Nachbarn in dieser Zeit, schickt die Bauaufsicht Kontrolleure. Sollten dann tatsächlich Verstöße vorliegen machen die Behörden Auflagen. Diese reichen bis hin zu Arbeitszeitbeschränkungen und im Extremfall zum stilllegen der Baustelle.
Es hängt vom Einzelfall ab ob Mieter Mietminderungen wegen Baulärms durchsetzen können. Mietern in der Stadt wird Beispielsweise ein höheres Lärmniveau zugemutet.
In Städten muss mit Baustellen gerechnet werden
In Städten ist damit zu rechnen, dass sich in der Nachbarschaft die Bautätigkeit entfaltet, durch Modernisierung, Schließung von Baulücken oder durch Sanierungen.
Ebenso ist in Neubaugebieten davon auszugehen, das neue Häuser gebaut werden und dass dadurch ein gewisser Geräuchpegel entsteht. Sofern Mieter bei dem Vertragsabschluss über eine geplante Baustelle Bescheid wissen, fällt ein Mietminderungsrecht flach.
Kann Mietern eine Beschaffenheitserklärung helfen?
Eine Beschaffenheitserklärung kann zugunsten von Mietern wirken. Hierbei halten beispielsweise beide Mietparteien das Wohnungskriterium “ruhige Lage“ fest. Entweder wird die Erklärung ein Teil des Mietvertrages oder unter Zeugen abgesprochen. Somit haben Mieter womöglich bessere rechtliche Möglichkeiten auf eine Mietminderung. Vermieter müssen Baulärm ebenso wie Mieter tolerieren.
Rechtssprechung
Gerichte urteilen bei Mietminderung wegen Baulärm unterschiedlich. Das Münchener Landgericht stellt fest, das Baustellenlärm regelmäßig als Mietmangel anzusehen ist.
Ebenso gab das Landgericht von Berlin Mietern recht, die wegen benachbarten Großbaustellen ihre Miete minderten.
Erschwert BGH Minderungen?
Der BGH hat bereits Mietern ein Recht auf Lärm-Mietminderung abgesprochen. Ein Vermieter hatte geklagt, da die Mieter 10 Prozent weniger Miete überwiesen haben, da vier Jahre nach Einzug auf dem angrenzenden Grundstück eine Baulücke geschlossen wurde. Dies lies der BGH nicht einfach so durchgehen. Mieter dürfen sich nicht schadlos am Vermieter halten, wenn dieser rechtlich nichts gegen den lästigen Lärm ausrichten kann. In diesem Fall rät der DMB von Mietminderung ab. Es sollte hier unter Rückforderungsbehalt gezahlt werden. Falls jemand trotzdem weniger überweisen möchte, ist Vorsicht geboten, es könnte zu einem Rauswurf kommen.
Author:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de
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Bildquellen
- Können Mieter bei Baulärm etwas unternehmen: Photo by Eliza Lensa from Pexels