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Keine Rückzahlung Von Mieten an Das Jobcenter

Keine Rückzahlung der Miete an das Jobcenter

Sofern das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweist und nach Überweisung die Leistungsbewilligung widerruft, kann das Jobcenter die Miete nicht mehr vom Vermieter zurückverlangen.

Keine Rückzahlung der Miete an das Jobcenter: Hintergrund

Im konkreten Fall ging es darum, dass das Jobcenter vom Vermieter die zuvor gezahlte Miete zurückerstattet haben wollte. Das Jobcenter zahlte die Miete und diese auch direkt an den Vermieter. Oft zahlt das Jobcenter auch direkt an den Leistungsempfänger (als den Mieter) und dieser überweist es weiter an den Vermieter. Jedoch nicht in diesem Fall. Der Mieter zog Anfang Mai aus der Wohnung aus. Das Jobcenter hatte die Miete jedoch schon für Mai im Voraus gezahlt. Nun widerrief das Jobcenter die Leistungsbewilligung und forderte die Miete vom Vermieter zurück. Als dieser die Zahlung verweigerte, musste der Fall vor Gericht geklärt werden.

Keine Rückzahlung der Miete an das Jobcenter: Entscheidung

Das Landessozialgericht Bayern gibt dem Vermieter Recht. Er muss dem Jobcenter die direkt an ihn ausgezahlte Miete nicht erstatten.

Ein Vermieter, dem das Jobcenter die Wohnungsmiete gemäß § 22 Abs. 7 SGB II direkt überweist, erhält dadurch keinen Leistungsanspruch, nur eine Empfangsberechtigung. Durch die Direktzahlung an den Vermieter erbringt das Jobcenter eine Leistung an den Leistungsberechtigten, dem das Arbeitslosengeld II bewilligt wurde.

Wenn die Leistungsbewilligung rechtswidrig ist oder wird, kann das Jobcenter den Bescheid gegenüber dem Leistungsberechtigten (Mieter) zurücknehmen oder aufheben und von diesem eine Zurückerstattung verlangen. Nicht aber vom Vermieter. Auch unter Zuhilfenahme eines öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruchs führt dies nicht zu einem Durchgriffsrecht auf den Vermieter. Es bleibt dem Jobcenter nur, den Anspruch an den Leistungsberechtigten zu stellen, da es nur zu diesem ein Leistungsverhältnis hat. (Vorrang der Leistungskonditionen).

Keine Rückzahlung der Miete an das Jobcenter: Aktenzeichen

(Bayerisches LSG, Urteil v. 21.1.2013, L 7 AS 381/12)

 


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Bildquellen

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Keine Rückzahlung der Miete an das Jobcenter