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Heizkostenverteilung Rein Verbrauchsabhängig

Im Mietvertrag können Vermieter und Mieter eine verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbart werden. Das entschied in einem Fall der BGH. (BGH, Urteil v. 30.1.2019, XII ZR 46/18)

Hier das Urteil mit Begründung

Hintergründe

Mieter und Vermieter streiten sich über die Heizkostenabrechnung von Praxisräumen.

Im Mietvertrag unter Paragraph 6 Ziffer 3 steht: Heiz, Warm- und Kaltwasserkosten werden durch eine messtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung gemäß Paragraph 7 und 10 der HeiszostenV ermittelt.

Paragraph 6 Ziffer des Mietvertrages

Die Mietfläche wird von dem Vermieter mit zugelassenen geeichten Messeinrichtungen ausgestattet. Die Mieträume werden teilweise über eine Lüftungsanlage beheizt. Insofern erfolgt keine Verbrauchserfassung. Die Vermieter legen die Kosten somit als Fläche auf die Mieter um. Die Position ist laut Vereinbarung im Mietvertrag hiermit nicht umlagefähig.

Urteil

,,Heizung über Lüftung‘‘ müssen die Mieter nicht tragen. Die Ermittlung und Verteilung der Heizkosten sollen laut Mietvertrag durch Messtechnische Ausstattung zur Verbrauchserfassung erfolgen. Die Verbrauchskosten werden somit vollständig umgelegt. Solch eine Vereinbarung ist wirksam. Eine rein verbrauchsabhängige Kostenverteilung kann daher bei der Gewerberaummiete vereinbart werden. Es befinden sich unter Paragraph 6 Ziffer 3 des Mietvertrags keine Hinweise, dass verbrauchsabhängige Heizkosten geschuldet sein sollten. Es besteht kein Zweifel, dass für die Belangen der Vermieterin bereits bei Vertragsschluss gewahrt ist, weil verbrauchsabhängige Heizkosten nicht umlegbar sind. Die Interessen der Mieter hingegen richten sich auf eine Überprüfbarkeit der Heizkosten durch Messeinrichtungen.

Nach der Vereinbarung im Mietvertrag sind verbrauchsunabhängige Heizkosten nicht umlagefähig.

Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Heizkostenverteilung rein verbrauchsabhängig