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Hauskauf Rechtlich Abgesichert Der Immobilien Kaufvertrag

Der Kauf von Immobilien sollte sorgfältig abgewogen werden. Daher muss der Käufer über alle Punkte des Kaufvertrags klar sein und sich rechtlich schützen. In Bezug auf Inhalt und Finanzierung sind viele Dinge zu beachten. Der Notare kann bei diesen Fragen weiterhelfen und viele Probleme lösen – denn ohne ihn steht nichts im Kaufvertrag.

Es braucht viel Zeit, um die richtige Immobilie zu finden. Es gibt auch viel finanzielle Investition. Daher sollten alle Vorgänge, die sich auf den Kauf von Häusern beziehen, rechtlich einwandfrei durchgeführt werden. Manchmal vergehen hierbei Monate, um alle finanziellen Fragen zu klären und einen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer zu unterzeichnen.

Aus Sicherheitsgründen möchten Käufer und Verkäufer manchmal einen Vorvertrag unterzeichnen oder vereinbaren die Reservierung der Immobilie.

Reservierungsvereinbarung: Käufer haben mehr Zeit

Durch den Reservierungsvertrag versichert der Immobilienmakler Interessenten, da sie für einen bestimmten Zeitraum nicht an andere potenzielle Käufer verkauft werden kann. Potenzielle Kunden haben kein Eigentum an den reservierten Häusern oder Wohnungen, können jedoch im Laufe der Zeit kaufbezogene Prozesse vorbereiten. Wenn es beispielsweise noch nicht möglich ist, einen notariell beglaubigten Kaufvertrag zu unterzeichnen, ist eine Reservierung ebenfalls sinnvoll.

Wenn Makler Immobilien vermitteln, erheben sie manchmal Reservierungsgebühr von potenziellen Käufern. Im Gegenzug werden sie die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht mehr an andere Kunden weitergeben. Solche Reservierungsgebühren sind jedoch oft nicht zulässig.

Bei der Besichtigung der Immobilie sagen viele potenzielle Käufer, sie seien sehr am Kauf interessiert, springen später aber doch wieder ab. Dies ist schließlich nicht ungewöhnlich da der Kauf von Immobilien keine leichte Entscheidung ist. Um sicherzustellen, dass potenzielle Kunden wirklich ein Haus oder eine Wohnung kaufen möchten, erheben einige Makler sogenannte Reservierungsgebühren. Die Idee dahinter ist: Im Gegenzug wird der Makler die Immobilie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht an Dritte weitergeben. Wenn der potenzielle Käufer das Haus später kauft, wird die Gebühr von der noch zu zahlenden Maklerprovision abgezogen. Wenn er jedoch nicht interessiert ist, erstattet er die Gebühr nicht. Solche Gebühren sind jedoch nur in einem engen Rahmen gesetzlich zulässig.

Wem eine Reservierung nicht ausreicht, der kann mit dem Verkäufer einen Vorvertrag abschließen.

Vorvertrag bei dem Kauf eines Hauses: Garantien von Käufern und Verkäufern auch wenn der Immobilienkaufvertrag erst mit der Beurkundung bindend ist, können sowohl Käufer als auch Verkäufer im Voraus einen Vorvertrag unterzeichnen, um die gegenseitige Sicherheit zu gewährleisten. Da es jedoch auch von einem Notar beglaubigt werden muss, entstehen zusätzliche Kosten. In der Praxis ist es daher äußerst selten, einen Vorvertrag zu unterzeichnen. Wenn Sie dennoch sicherstellen möchten, sollten Sie einige Punkte im Vorvertrag beachten. Beide Parteien schließen den Hauptvertrag durch vorläufige vertragliche Vereinbarung. Der Vorvertrag garantierte daher das Eigentum des Käufers und schützte den Verkäufer vor kurzfristiger Kündigung. Der Vorvertrag sollte Folgendes enthalten:

  • Name der Vertragsparteien
  • Der Kaufgegenstand (hier ist beispielsweise auch zu vermerken, wenn Möbel übernommen werden)
  • Flurnummer
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen
  • Frist, zu der der Hauptvertrag geschlossen werden muss
  • Schadensersatzklausel, für den Fall, dass es nicht zum Abschluss des Hauptvertrages kommt
  • eventuell ein Rücktrittsrecht für bestimmte Situationen wie Tod des Verkäufers

Da Vorverträge rechtsverbindlich sind, treten Käufer und Verkäufer in der Regel mit sehr wenigen Ausnahmen vom Vertrag zurück. Dies umfasst beispielsweise Unfälle von Eigenheimkäufern oder Naturkatastrophen, die den Verkauf von Eigenheimen verhindern. Ohne eine solche ernste Situation kann es einen Vertragsbruch bedeuten, wenn der Hauptvertrag nicht unterzeichnet wird. Dies kann sogar zu Ansprüchen führen. Diese Konsequenzen sollten auch im Vertrag festgelegt werden. Wichtiger Hinweis: Bei der Unterzeichnung des Vorvertrags sollten bereits Mittel verfügbar sein.

Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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