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Gebrauchsgebrauchsüberlassung Einer Gemieteten Wohnungberla

Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung an direkte Verwandte ist erlaubt

Das Amtsgericht München hatte zu klären, ob eine unbefugte Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung vorliegt. In diesem Fall hatte der Mieter lediglich 3 Monate im Jahr die Wohnung selbst bewohnt und den Rest der Zeit die Wohnung seiner Tochter überlassen.

Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung: Der Sachverhalt

Im Jahre 1982 bezogen die Eltern der Tochter in die angemietete Wohnung des Klägers. Die Tochter war damals noch ein Kind. Der Mieter und seine Ehefrau halten sich in der Regel drei Monate im Winter in der Wohnung auf, den Rest des Jahres bewohnt die mittlerweile erwachsene Tochter die Wohnung. Der Vermieter sah darin eine unberechtigte Gebrauchsüberlassung an die Tochter und kündigte nach einer erfolgloser Abmahnung das Mietverhältnis. Da der Mieter nicht auszog, erhob der Vermieter Räumungsklage zum Amtsgericht München.

Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung: Die Entscheidung

Das Amtsgericht München (Urteil, Az. 424 C 10003/15) hat die Klage abgewiesen. Der Kläger hatte kein Recht zur Kündigung. Die Tochter des Mieters gehört zum privilegierten Personenkreis. Damit ist eine Nutzung durch sie neben oder zusammen mit ihrem Vater als dem Mieter der Wohnung ist keine unbefugte Gebrauchsüberlassung. Das Recht zur Aufnahme naher Verwandter wie der Tochter bestehe, solange der Mieter die Wohnung noch in eigener Person nutze. Der Mieter dürfe die Wohnung seinen Verwandten jedoch nicht zur alleinigen Benutzung überlassen. Das sei nur dann der Fall, wenn der Mieter die Wohnung unregelmäßg bis kaum nutze und dort sich auch nur noch wenige einzelne Gegenstände von Ihm befinden.

Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung: Drei Monate sind keine sporadische Nutzung

Insbesondere ist bei einem Bewohnen der Wohnung für einen Zeitraum von drei Monaten nicht von einer nur sporadischen Nutzung auszugehen. Die Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung muss der Vermieter ohnehin dulden, da dies außerhalb seines Einflussbereichs liegt.

Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung: Rechtsgrundlage § 540 Gebrauchsüberlassung an Dritte

Gericht: Amtsgericht München, Urteil vom 02.03.2016 – 424 C 10003/15
Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber


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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Gebrauchsüberlassung einer gemieteten Wohnung an direkte Verwandte ist erlaubt