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Fristlose Kündigung Für Aggressive Mieter Ohne Vorherige Abmahnung

Fristlose Kündigung für aggressive Mieter ohne vorherige Abmahnung

Wenn sich ein Mieter gegenüber seinem Mitbewohner und/oder Nachbarn aggressiv verhält, ist das Leben aller in Gefahr. Dies kann ein Vermieter nicht dulden. Eine fristlose Kündigung wäre der naheliegendste Weg, dagegen vorzugehen. Aber ist das auch rechtens?

Fristlose Kündigung für aggressive Mieter: Der Fall

Im verhandelten Fall schlug ein Mieter seiner Freundin mehrfach ins Gesicht. Das Opfer flüchtete sich zum Nachbarn. Auch dieser wurde vom Täter daraufhin verbal und auch körperlich bedroht. Die herbeigerufene Polizei klärte die gefährliche Situation. Für die Polizei war der aggressive Mann kein unbekannter. Ein paar Jahre zuvor hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung beim Täter schon mehrere gefährliche Gegenstände wie eine Axt und ein Kampfmesser sichergestellt.

Fristlose Kündigung für aggressive Mieter: Die fristlose Kündigung

Da vom Mieter offensichtlich auch weiterhin eine Bedrohungsgefahr ausging, kündigte der Vermieter das Mietverhältnis fristlos und das ohne vorherige Abmahnung. Dagegen klagte der Mieter und so kam die Sache vor Gericht.

Fristlose Kündigung für aggressive Mieter: Das Urteil

Das Amtsgericht München verhandelte den Fall und sah die fristlose Kündigung als rechtens an. Die Richter begründeten dies, dass auch ein Vermieter für den Hausfrieden zu sorgen hat und die Hausgemeinschaft vor aggressiven und störenden Mietern beschützen müsse. Fällt ein Mieter regelmäßig durch Beleidigungen auf, so ist eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung zulässig. (AZ 474 C 18956/16)

Author:

Marco Feindler
– Geschäftsführer-

info@heidelbergerwohnen.de
https://www.heidelbergerwohnen.de

 


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Bildquellen

  • Fristlose Kündigung für aggressive Mieter ohne vorherige Abmahnung: pixabay.com
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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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