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Fenster Und Türen Sind Gemeinschaftseigentum Oder Doch Nicht

Geht die Wohnungstüre oder ein Fenster kaputt, stellt sich oft die Frage, ob dies der Eigentümer oder die Eigentümergemeinschaft, sprich die WEG Zahlen muss. Gerade über dieses Thema gibt es in Eigentümergemeinschaften regelmäßig streit. Ein Blick in die Teilungserklärung bringt hier Klarheit. Oder sollte es zumindest.

Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum: Oder doch nicht?

Sowohl Fenster, als auch die Wohnungstür gehören in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) zwingend zum Gemeinschaftseigentun. Damit ist die Gemeinschaft grundsätzlich zur Instandhaltung und Instandsetzung samt Kostenersatz verpflichtet.

Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum: Der Fall

In einer Wohnung sollten die Fenster und die Eingangstür ersetzt werden. Dies beantragten Sie über die Hausverwaltung, die dies prompt auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung setzte. Die Eigentümergemeinschaft stimmte darüber ab und lehnte es ab.

Gemäß Teilungserklärung zählen die Wohnungseingangstüren zum Sondereigentum und auch die Fenster. So wurde das auch jahrzehntelang in der WEG gehandhabt. Jeder Eigentümer hatte dies in der Vergangenheit selbst bezahlt.

Die Eigentümerin wollten das aber nicht hinnehmen und klagte. Mit Erfolg.

Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum: Die Entscheidung

Grundsätzlich gilt, so die Richter, dass es zwingendes Gemeinschaftseigentum gibt, das nicht auf einzelne Sondereigentümer übertragbar ist und übertragen werden kann. Was für den Bestand und die Sicherheit des Gebäudes erforderlich ist, ist und bleibt Gemeinschaftseigentum, egal welche Regelung in der Teilungserklärung getroffen wurde.

Grundsätzlich sei aber denkbar, dass die Vereinbarung getroffen wird, dass der jeweilige Sondereigentümer die Kosten zu tragen hat. Da hier jedoch eine entsprechende Auslegung erfolgen muss, muss die Regelung hinsichtlich der Kostentragungspflich eindeutig und kalr sein. Sofern Zweifel bleiben, bleibt es dabei, dass die Gemeinschaft die Kosten für die Instandsetzung zu tragen hat.

(AZ. 29 S 66/18).

Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber


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Bildquellen

  • Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum, oder doch nicht: LinkedIN
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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Fenster und Türen sind Gemeinschaftseigentum, oder doch nicht?