EU-Kreditrichtlinie soll nun schnellstens entschärft werden
Am 31.03.2017 wurde vom Bundestag die Nachbesserung der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtline beschlossen. Insb. sollen Junge und Alte damit wieder in die Lage versetzt werden, Kredite zu erhalten, um Wohneigentum zu finanzieren.EU-Kreditrichtlinie: Historie
Seit ca. einem Jahr gibt es aufgrund der EU-Wohnkreditrichtline und deren Umsetzung in Deutschland starke Einschränkungen bei der Kreditvergabe an Junge und Alte. Dies führte zu einer direkten Diskriminierung dieser Personengruppen, die nun entschärft werden soll. Das nun beschlossene Gesetz führt jedoch nicht zu einer direkten Entlastung. Es wurde lediglich das Bundesfinanzministerium ermächtigt, entsprechende Verordnungen zu erlassen.EU-Kreditrichtlinie: Positiv
Positiv am Gesetz ist jedoch auch, dass darin festgehalten wurde, dass bei der Kreditwürdigkeitsprüfung u.a. nun auch die Wertsteigerung durch Renovierungen oder erweiternde Baumaßnahmen zu berücksichtigen sind. Nun ist es an der Politik, Ihre Versprechen, die Kreditvergabe wieder für diesen o.g. Personenkreis zugänglich zu machen, auch umzusetzen. Mit dem Gesetz hat diese nun den nötigen Handlungsrahmen.EU-Kreditrichtlinie: Neue Einschränkungen in Krisensituationen
Ein weiterer Teil dieses Handlungsrahmens im sog. Finanzaufsichtsrechteergänzungsgesetz sieht jedoch auch Maßnahmen vor, die künftig die Kreditvergabe deutlich für alle erschweren könnte. So wurde die Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auch ermächtigt, bei „möglichen Gefahren für die Finanzmarktstabilität in Folge einer Immobilienblase“ in die Kreditvergabe einzugreifen.EU-Kreditrichtlinie: Aktivierung dieser Instrumente
Um die Maßnahmen und Instrumente zu aktivieren, müssen diese jedoch einen umfassenden Beteiligungsrozess durchlaufen, der diverse Beteiligte wie den Finanzausschuss des Bundestages, die Kredit- und Immobilienwirtschaft, etc. mit einbezieht. Sollte der Einsatz dann möglich sein, sind die möglichen Maßnahmen weitreichend, jedoch sind bestimmte Darlehnskombinationen jetzt schon als Ausnahmen formuliert.EU-Kreditrichtlinie: Ausnahmen
Darlehen bis 200.000 Euro sind bis zu einem Beleihungswert von 80 Prozent von den Beschränkungen ausgenommen, Darlehen bis 400.000 Euro bis zu einem Beleihungswert von 60 Prozent. Fällt ein Kredit nicht unter die Ausnahmen, kann die nötige Eigenkapitalquote, der Beleihungswert, etc. weitreichend festgelegt werden. Hier bleibt zu hoffen, dass die dann in einer Krise beschlossenen Maßnahmen sorgfältig und mit Bedacht eingesetzt werden.Author: Marco Feindler, M.A. Geschäftsführer und Inhaber
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Bildquellen
- Entschärfung der Wohnkreditrichtlinie – EU-Kreditrichtlinie wurde beschlossen: https://www.pexels.com