Eigentumswohnung kaufen? Das sollten Käufer vorher lesen
Wohnungseigentümer haben bestimmte Pflichten. Sie müssen sich zwar nicht allen Regelungen beugen, jedoch ist es wichtig diese zu kennen. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Regelungen der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung zu kennen.
Wer eine Wohnung bzw. Eigentumswohnung kaufen will, hat vieles zu beachten. Das wichtigste sind die Regelungen im Kaufvertrag. Darüber hinaus gibt es aber auch andere Regelungen, die wichtig sind. So z.B. die Regelungen in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung. Diese wird oft nicht oder nur wenig beachtet, beinhaltet Sie jedoch Regelungen, die später wichtig werden. Auch und insb. wer z.B. defekte Rolläden und Fenster zu zahlen hat.
Eigentumswohnung kaufen: Was ist eine Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung?
Eine Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung ist so etwas das Gesetz der Wohnungsgemeinschaft. Diese Regelt alle wichtigen Dinge zum Eigentum und zum Umgang mit dessen. Es ist sowas wie das „innere Gesetz“ der Hausgemeinschaft.
Eigentumswohnung kaufen: Was ist in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung geregelt?
In der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung sind im wesentlichen drei Dinge geregelt:
- Die Verwaltung der Eigentümergemeinschaft
- Die Kostenaufteilung beim Gemeinschaftseigentum und
- Die Regeln zum Sondereigentum
So legt die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung z.B. fest, welche Aufgaben der Verwalter hat. Weiter finden sich hier Regelungen zur Stimmechtsverteilung bei Eigentümerversammlungen. Aber auch Regelungen, ob eine Wohnung gewerblich genutzt werden darf. Oder aber auch, wie schon oben genannt, wer für Fenster und Rolläden bei Schäden aufkommen muss, also der Eigentümer der Wohnung oder die Gemeinschaft.
Eigentumswohnung kaufen: Wer erstellt die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung?
Die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung wird in der Regel von demjenigen erstellt, der die Wohnungen aufteilt bzw. verkauft, also vom Bauträger. Sie ist eine eigene Urkunde, die vor dem Notar beglaubigt wird. Eine Gemeinschaftsordnung kann teil der Teilungserklärung sein, muss aber nicht. Es kann auch sein, dass die Gemeinschaftsordnung neben der Teilungserklärung existiert. Auch muss eine Gemeinschaftsordnung an sich nicht existieren. Sofern die nicht vorhanden ist, greifen die gesetzlichen Regelungen des Wohnungseigentümergesetzes (WEG). „Das ist mir aber noch nie untergekommen!“ erklärt Marco Feindler, CEO der HW Heidelberger Wohnen GmbH
Eigentumswohnung kaufen: Worauf sollte man in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung achten?
Problematisch kann sein, wenn in der Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung nicht regelt, dass eine Eigentümerversammlung jedes Jahr einberufen werden soll. Da die Gemeinschaft in der Eigentümerversammlung Beschlüsse fassen muss, die dann verpflichtend für die Hausverwaltung sind und dies dann nicht mehr zeitnah möglich ist, kommt dies faktisch einer Entmachtung der Eigentümer gleich.
Eigentumswohnung kaufen: Wie kann man die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung ändern?
Wie oben bereits erwähnt ist diese eine Urkunde und jede Änderung muss vom Notar beglaubigt werden. Dies kann aber nur geschehen, wenn die Eigentümerversammlung einstimmt dies beschließt. Steht der Beschluss, müssen alle Eigentümer einzeln zum Notar. Wohnen die in verschiedenen Städten und Länder, müssen diese natürlich nicht zu dem einen Notar kommen, sondern können diese bei einem Notar vor Ort nachgenehmigen.
Eigentumswohnung kaufen: Welche Bedeutung hat die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung für den Käufer?
Die Teilungserklärung / Gemeinschaftsordnung sollte in jedem Fall vorab kritisch geprüft werden. Denn beim Wohnungskauf beim Notar wird nur der Kaufvertrag vorgelesen und sonst nichts. Was man drin nicht versteht, sollte man sich erklären lassen.
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Bildquellen
- Eigentumswohnung kaufen: www.pexels.com