Der Vermieter muss eine Einbauküche über 10 Jahre abschreiben
Wir in einer vermieteten Wohnung eine neue Einbauküche installiert bzw. eine bestehende ersetzt, so kann der Vermieter diese Kosten nicht auf einmal als Werbungskosten absetzen. Die Einbauküche muss über 10 Jahre abgeschrieben werden.
Einbauküche über 10 Jahre abschreiben: Der Fall
Ein Vermieter hatte gleichzeitig in drei seiner Wohnungen die Einbauküche ersetzt. Die Einbauküche bestand jeweils aus Spüle, Herd, Einbaumöbeln, Kühlschrank, Dunstabzugshaube und Arbeitsplatte. Jede Küche kostete inkl. Einbau 3000 Euro. Der Vermieter wollte die Kosten als Werbungskosten (Erhaltungsaufwand) sofort zu
Einbauküche über 10 Jahre abschreiben: Das Finanzamt
Das Finanzamt ließ jedoch nur die Kosten für den Herd und die Spüle inkl. Einbau zum sofortigen Abzug zu. Wie auch die Kosten für die Elektrogeräte die als geringwertige Wirtschaftsgüter (unter 410 Euro netto) einzustufen sind. Die Kosten für die Einbaumöbel mussten jedoch auf 10 Jahre verteilt werden.
Einbauküche über 10 Jahre abschreiben: Die Entscheidung des BFH
Die Kosten für den Austausch einer Küche sind insg. über 10 Jahre abzuschreiben. Damit änderte der BFH seine Auffassung zu früheren Entscheidungen, wo dieser selbst noch die Spüle und den Herd als Gebäudebestandteil eingestuft hat. Nun gilt die Einbauküche als Ganzes als einheitliches Wirtschaftsgut und muss somit über die geschätzte Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben werden. (BFG Urteil vom 3.8.2016, IX R 14/15)
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Bildquellen
- Der Vermieter muss eine Einbauküche über 10 Jahre abschreiben: www.pexels.com