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Das Vorkaufsrecht Von Der Mietwohnung Zur Eigentumswohnung

Erstmal nicht in Panik verfallen, wenn ihre Mietwohnung verkauft werden soll. Das hört sich im ersten Moment meistens schlimmer an als es überhaupt ist. Der Mietvertrag bleibt in der Regel bei einem Eigentümerwechsel unangetastet. Es besteht sogar in einigen Fällen ein Vorkaufsrecht. Somit ist der Vermieter verpflichtet den Mieter über den Verkauf der Immobilie zu informieren.

Wann besteht ein Vorkaufsrecht?

Die Mieter der Immobilie haben ein Vorkaufsrecht wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll und erstmalig an einen dritten verkauft werden soll. Diese Regelung wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch in Paragraph 577 festgelegt.

Würde die Immobilie jedoch an ein Familienmitglied oder an ein Mitglied des Haushalts des Vermieters verkauft werden gilt dies nicht. Ebenfalls kein Vorkaufsrecht gilt sofern der Mieter in eine bereits bestehende Eigentumswohnung einzieht, hier weis der Mieter von Anfang an, dass es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Eine andere Regelung gilt nur sofern mit dem Vermieter ein vertragliches Vorkaufsrecht vereinbart wurde.

Der Mieter darf nicht hintergangen werden!

Der Vermieter ist bei einem vertraglich festgelegten Vorkaufsrecht verpflichtet den Mieter über den Verkauf der Immobilie zu informieren und von seinem Vorkaufsrecht in Kenntnis zu setzen. Möchte der Mieter die Immobilie erwerben, ist er verpflichtet dem Vermieter dies schriftlich innerhalb von zwei Monaten mitzuteilen. Somit würde dann ein Kaufvertrag zwischen Vermieter und Mieter zu den ursprünglichen Konditionen zustande kommen.

Sollte der Mieter erst zu einem späteren Zeitpunkt über den Verkauf informiert werden und der Kaufvertrag mit dem Drittkäufer schon abgeschlossen sein, würde dem Mieter sogar eine Entschädigung zustehen. Schadensersatz wurde Mietern bereits vom Bundesgerichtshof zugesprochen weil die Wohnung ohne ihr Wissen verkauft wurde und in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde. Grundsätzlich mussten die Vermieter somit Schadensersatz zahlen.

Weiter als Mieter wohnen bleiben

Kann der Mieter aus finanziellen Gründen oder möchte er kein Gebrauch vom Vorkaufsrecht machen, gibt es erstmal nichts zu befürchten. Der Mietvertrag bleibt bestehen, da die Rechte und Pflichten des Vermieters an den neuen Eigentümer übergehen. Der neue Eigentümer kann dem Mieter das Mietverhältnis frühestens nach einer Frist von drei Jahren nach dem Kauf wegen Eigenbedarf kündigen. Die Kündigungsfristen können bei angespannten Wohnungsmärkten sogar fünf oder zehn Jahre betragen.

Author: Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Bildquellen

  • Das Vorkaufsrecht Von der Mietwohnung zur Eigentumswohnung: Jonaorle
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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Das Vorkaufsrecht: Von der Mietwohnung zur Eigentumswohnung