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Steigende Hauspreise 2023

Wer eine Immobilie erwirbt oder ein Eigenheim verkaufen will, kommt zwangsläufig mit dem Grundbuchamt in Kontakt. Denn die vor einem Notar beurkundete Kaufverhandlung erlangt erst dann volle Wirksamkeit, wenn sie durch einen Rechtspfleger im Grundbuch eingetragen wurde.

Überwacht die Richtigkeit des Grundbuches

Bis es allerdings soweit ist, muss der Rechtspfleger die Eintragungsbewilligung prüfen und feststellen, dass keine unrichtigen, falschen oder gar gesetzeswidrige Eintragungen vorgenommen werden sollen. Dann kann der zuständige Rechtspfleger die Eintragung versagen.

Das Grundbuchamt ist den Amtsgerichten zugewiesen, stellt allerdings eine in sich selbstständige Behörde dar. Der Grundbuchbezirk ist identisch mit dem Amtsgerichtsbezirk bzw. deckt die Gemeindebezirke – mit wenigen Ausnahmen – ab. Lediglich in Baden Württemberg führen aus Gründen der Tradition noch selbstständige staatliche Behörden die Grundbücher.

Grundbuch und Grundakten

Geht ein Antrag auf Eintragung ins Grundbuch beim Grundbuchamt ein, muss dieser ein so genanntes „Präsentat“ bekommen. Das bedeutet, dass der Antrag mit Datum und,sollten mehrere Anträge für ein Grundbuch eingehen, auch mit Uhrzeit versehen

Wer ein Grundstück oder eine Immobilie erwerben will, kommt am Grundbuchamt nicht vorbei.

werden. In dieser Reihenfolge bearbeitet der Rechtspfleger des Grundbuchamtes die Anträge bzw. werden sie durch das Grundbuchamt im Grundbuch eingetragen.
Wichtig beispielsweise bei einer Eigentumsumschreibung ist, dass vor dem Grundbucheintrag die so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes vorliegt. Diese besagt unter anderem, dass der Erwerber und zukünfte Eigentümer die Grunderwerbssteuer gezahlt hat, ohne die Immobilieneigentum niemals wechseln kann. Wird ein Haus in mehrere Eigentumswohnungen aufgeteilt, dann muss das Grundbuchamt zusätzlich prüfen, ob die so genannte Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, dass also jede Wohnung tatsächlich in sich abgeschlossen ist eine selbstständige Einheit bildet.

Aber ganz unabhängig davon, was in den Grundbüchern eingetragen ist bzw. wird – neben Eigentumsumschreibungen werden auch Lasten und Beschränkungen sowie Rechte für Kreditinstitute eingetragen, wenn Objekte finanziert werden – wird jede notarielle Urkunde beim Grundbuchamt in den Grundakten hinterlegt. Insofern bilden Grundakten und Grundbücher – ob digital oder in tatsächlicher Buchform – immer eine Einheit.

Autor:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

Das Grundbuchamt