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Das Besichtigungsrecht Des Vermieters

Das Grundgesetz besagt, dass jeder Mieter in seiner gemieteten Wohnung das Hausrecht hat. Vermieter dürfen weder unangekündigt Zutritt verlangen oder einen Schlüssel für die Wohnung behalten. Vermieter dürfen nur dann einen eine Wohnungsbesichtigung vereinbaren, wenn es aus sachlichen oder technischen Gründen notwendig ist.

Vermieter haben laut § 555a des BGB eine Instandhaltungspflicht

Konkrete Gründe für eine Wohnungsbesichtigung des Vermieters

  • es müssen Mängel begutachtet werden
  • wegen Eigenbedarfskündigung
  • reguläre Kündigung des Mietverhältnisses
  • Kaufinteressenten möchten die Wohnung besichtigen
  • Handwerker, Experten oder Architekten benötigen Zugang zur Wohnung um beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen zu planen und durchzuführen

Wer darf an Besichtigungsterminen der Vermieter teilnehmen?

Wenn Vermieter Dritte Personen zur Wohnungsbesichtigung mit nehmen, muss es hierfür einen wichtigen Grund geben wie z. B. Reparaturen die durch Handwerker behoben werden müssen. Ebenso dürfen Gutachter Sachverständiger oder Architekten die Wohnung besichtigen wenn diese in der Wohnung arbeiten müssen.

Es gibt Fristen die der Vermieter einhalten muss

Wohnungsbesichtigungen durch den Vermieter müssen unter Fristen angekündigt werden. Man muss hierbei auf die persönliche Situation des Mieters achten. Mieter können den ersten Terminvorschlag anlehnen, müssen dann aber Alternativtermine anbieten.

  • Drei bis vier Tage sind die Regel wenn der Mieter berufstätig ist
  • 24 Stunden sind das Minimum. Diese Frist darf nur überschritten werden, sofern Gefahr besteht wie z.B. bei einem Wasserschaden
  • Auf der sicheren Seite befindet man sich wenn man die Besichtigung 2-3 Wochen vorher ankündigt

Begründung in schriftlicher Ankündigung

Der Grund für die Besichtigung muss in der schriftlichen Ankündigung vom Vermieter angegeben werden. Sollte dies nicht der Fall sein, kann der Vermieter den Termin ablehnen. Wenn Mieter über einen längeren Zeitraum nicht zu erreichen sind, dürfen die Vermieter bei dringenden Besichtigungen oder bei Notfallreparaturen nach einer Vertrauensperson des Mieters fragen.

Bei einer Kündigung oder einem Verkauf der Wohnung kann eine beträchtliche Anzahl an Terminen anfallen, hierfür hat der Mieter das Recht eine Reihe der Termine vorzugeben. An diese sollten sich Vermieter halten.

Author:
Marco Feindler, M.A.
Geschäftsführer und Inhaber
Heidelberger Wohnen GmbH, Opelstr. 8c, 68789 St. Leon – Rot, https://www.heidelbergerwohnen.de

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Marco Feindler, M.A.
Heidelberger Wohnen GmbH

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